Weshalb dürfen Frisöre arbeiten und Kosmetikerinnen nicht?

Zunächst muss man den vielen Helfern in den Behörden einen großen Dank für die umfangreiche und hervorragende Arbeit, die sie in der Krise leisten aussprechen. Im Gegenzug möchten wir einen Beitrag zur weiteren sachlich angemessenen Entscheidungsfindung leisten.

Mehr als 190.000 Kosmetikerinnen brauchen bei sachlich angemessener Entscheidung keine finanzielle Hilfe und fallen nicht sozialen Systemen oder Krisen-Budgets zur Last, denn sie können sich selbst helfen. Die Geschäfts-Öffnung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Wir haben einen strengen, auf einer Risikobetrachtung basierenden Leitfaden für die Instituts-Öffnung unter COVID-19 erstellt und mussten dabei feststellen, dass die Frisöre unter wesentlich geringeren Ansprüchen ab Montag, den 4. Mai wieder öffnen dürfen und Kosmetikerinnen nicht. Daher wenden wir uns mit der Bitte um Antwort auf die Fragen an die geneigten Leser:

was ist der Grund, dass Frisöre wieder öffnen dürfen und Kosmetikerinnen nicht?

Laut § 7 Abs.3 Satz 1 CoronaSchVO sind Dienstleistungen verboten und Frisöre werden dabei explizit erwähnt. Über die Rechtslage hinaus gibt es aber wohl noch eine weitere Bewertungsgrundlage, auf deren Basis Frisöre am 4. Mai wieder öffnen dürfen. Bei Heranziehung dieser Bewertungsgrundlage könnte eventuell der Öffnung von Kosmetik-Instituten ein Vorrang vor Frisören und Parfümerien zugestanden werden. Was ist der Grund, dass

die namentlich erwähnten Frisöre nicht mehr unter die Verordnung fallen,
die namentlich nicht erwähnten Kosmetikerinnen aber unter die Verordnung fallen sollen?

Fakten für das Zulassungs-Ranking von Frisören und Kosmetikerinnen

 

Die Öffnung von Kosmetik-Instituten ist sachlich begutachtet

 

unbedenklicher
System relevanter

 

als die Öffnung von Parfümerien (bereits seit 20.04. geöffnet)

 

Frisör-Geschäften (geplante Öffnung 4. Mai)

 

Kontakt-Vermeidung ist wesentlich leichter

 

weniger Personen im Geschäftsraum

 

kein Durchgangsverkehr

 

Kontakt hauptsächlich nach Termin-Vereinbarungen

 

keine Menschenschlangen vor Kosmetik-Instituten wie bei Geschäften

 

Ausschluss zufälliger Personenansammlungen durch Terminvereinbarung geringeren Besucher-Durchsatz als Frisör-Geschäfte und Parfümerien

 

keine Innenstadt-Belastung durch Menschenmassen-Anziehung

 

Innenstadt-Mieten vertreiben Kosmetik-Institute aus den Innenstädten

 

Kosmetik-Institute entvölkern Innenstädte wegen der Verteilung über die Stadt

 

bereits geöffnete Parfümerien bevölkern die Innenstädte und ziehen Menschen an

 

Institute ziehen Terminbesucher sofort aus dem öffentlichen Verkehr

 

hoher Hygiene-Standards in Kosmetik-Instituten

 

Kosmetik-Ausbildung umfasst das Fach Hygiene

 

kosmetischer Dienstleistungs-Norm EN 17 226 umfasst Hygiene-Vorschriften beim Instituts-Betrieb

 

höhere Hygiene-Standards als Frisöre und Parfümerien

 

Kosmetik-Institute werden von den Gesundheitsämtern überwacht

 

zusätzliche Hygiene-Vorrichtungen, unter denen Frisöre und bereits geöffnete Parfümerien nicht arbeiten könnten

 

Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards

 

dokumentiere Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung und lückenloses Tracking auch bei Kunden ohne App

 

geöffnete Institute in der Schweiz, Österreich in Dänemark, in Teilen Italiens auf Basis von Unbedenklichkeits- Dokumentationen

 

keine Schwächung der Hautbarriere wie beim Haarwaschen

 

kein Versprühen von Viren-transportierenden Aerosolen (Föhnen, Haarspray)

 

Arbeit unter Öffnungs-Norm für Kosmetik-Institut basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung

 

kein Kontakt von Haut zu Haut

 

Schutz-Visier mit gleichen physikalischen Eigenschaften wie Acryl-Wände

 

Arbeitsschutz-Anforderungen

 

enge Verhaltensregeln durch die neue europäische CEN-Dienstleistungs-Norm (fehlt bei Frisören und bei bereits geöffneten Parfümerien)

 

Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards

 

Öffnungs-Norm für Kosmetik-Institut basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung (strenger/umfassender als der Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk)

 

System-Relevanz von Kosmetik-Instituten

 

System-relevant: Kosmetik ist Gesunderhaltung des 2qm großen Organs Haut und der Anhangsgebilde

 

Haare waschen, schneiden, fönen und färben kann der Mensch selbst

 

Bedeutung für die Stärkung des Bevölkerungs-Gesundheits-Zustands und der Abwehrkräfte durch bewährte emotionale Zuwendung zu den Kunden*innen

 

vollständige Erfüllung der Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus

 

durch unter anderem

 

Geschäftslokale unter 800 qm

 

dokumentierte Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung

 

lückenloses Tracking auch bei Kunden*innen ohne Corona-App

 

Instituts-Öffnungen in der Schweiz, Österreich, in Dänemark und in Teilen Italiens auf Basis Unbedenklichkeits-Dokumentionen.

 

hoher zusätzlicher Beitrag zur Krisenbewältigung

 

einzigartige Option zur Kunden-Hygieneschulung bei Kosmetikbehandlung

 

Verteiler-Zentren von gern getragenen, weil optisch attraktiven Nasen- und Mund-Alltagsmasken kostengünstig bereitgestellt von Kosmetik-Firmen

 

Verkauf von notwendigen, aber auch kosmetisch ansprechenden Hygiene-Produkten, die dann deshalb auch gern benutzt werden (Desinfektions-Präparate, Handpflege nach häufigem Händewaschen, Pflege der durch Masken strapazierten Haut, besonders milde Seifen für häufiges Händewaschen…)

 

Beitrag zur Stärkung der Bevölkerungs-Gesundheit und der Abwehrkräfte durch bewährte Fähigkeiten der emotionalen Zuwendung zu den Kunden*innen.  

 

Bitte geben Sie der Kosmetikerin die Chance

 

Beiträge zur Gesunderhaltung und Kräftigung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung leisten zu dürfen
sich wirtschaftlich selbst helfen zu dürfen und nicht den sozialen Systemen oder Krisen-Budgets zur Last zu fallen.

 

Wir bitten um ausgewogene Entscheidungsfindung, wenn Friseur-Geschäfte zu Dienstleistungen öffnen und Parfümerien bereits wieder arbeiten, aber Risiko-ärmere Kosmetikerinnen übergangen werden.

 

Bitte bleiben Sie alle gesund Ihr

 

Heinz Freier

 

Präsident der DEGEUK e.V.