Fakten zum Fachkundeerwerb und -nachweis

Es werden immer wieder Fragen zur Anerkennung von Fachkundenachweisen gestellt.

Die Antwort auf diese Frage ist berechtigt, denn für die von der NiSV Betroffenen ist es von großer Bedeutung, ob die erbrachten Mühen für den Erwerb der Fachkunde am Ende auch anerkannt werden. Um diese Frage rechtssicher zu beantworten, ist ein tieferes Verständnis über die Gesetze, Verordnungen und Regeln notwendig, die weit über die NiSV hinausgehen. Weil diese Zusammenhänge für den Laien komplex sind, haben fehlerhafte und manipulative Meinungen über den Erwerb und Nachweis der NiSV Fachkunde Hochkonjunktur.

Wir möchten mit diesem Beitrag Orientierung und Hintergrundinformationen bieten, die auf Tatsachen basieren und sich aus seriösen öffentlichen Quellen speisen. Nur so können von der NiSV betroffene Anwender und Bildungsdienstleister gut informierte Entscheidungen treffen. 

Geltendes Recht

Der Gesetzgeber hat in der NiSV weder eine Regelung vorgesehen, wo der Fachkundeerwerb stattfinden soll, noch in welcher Form der Fachkundenachweis erbracht werden muss. Deshalb haben sich seit dem Inkrafttreten der Verordnung verschiedene Formen des Fachkundeerwerbs und unterschiedliche Arten des Fachkundenachweises am Schulungsmarkt etabliert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat dem Schulungsmarkt mit der NiSV-Fachkunderichtlinie eine Orientierungshilfe gegeben. Wenn sich eine Schule vollumfänglich daran orientiert, ist ein wesentlicher Schritt zur Anerkennung durch die Vollzugsbehörde erreicht. Der Erwerb der Fachkunde ist bestätigt, wenn dies in der vom BMUV veröffentlichten Musterbescheinigung geschieht.

Der Vollzug

Die Vollzugsbehörden der Länder haben die Aufgabe, den Vollzug der NiSV zu überwachen. Neben den zu erfüllenden Berichtspflichten für Betreiber von NiSV-pflichtigen Anlagen gehören auch die Konformitätsprüfungen der Fachkundenachweise der Anwender zu den Aufgaben der Behörden. Um die Behörden zu entlasten, gibt es akkreditierte Personenzertifizierungsstellen (PZS), die Schulen anerkennen und Prüfungen durchführen. Werden Prüfungen vor PZS abgelegt, erhält der Anwender eine Bescheinigung, von der eine Konformitätsvermutung ausgeht. Wenn nur die Bescheinigung der Schule vorliegt, könnte die Behörde die Bescheinigung überprüfen. Dabei können Kosten entstehen. Nachdem der Fachkundeerwerb durch die Vollzugsbehörde einmal überprüft wurde, entfallen die Prüfkosten für die an dieser Schule erworbenen Bescheinigungen.

Fachkundeerwerb

Der Fachkundeerwerb kann an jeder Schule erfolgen, die sich an die NiSV-Fachkunderichtlinie vollumfänglich hält. Freiwillig und zur Vertrauensbildung für die Lernenden und Vollzugsbehörden kann eine Schule unterschiedliche Maßnahmen ergreifen:

  • eine Anerkennung durch eine PZS
  • eine Anerkennung durch einen Berufsverband
  • eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle
  • sich einer bekannten Schulkette anschließen

Die Maßnahmen können auch in Kombination erfolgen. Beispielsweise kann sich eine Schule von einer PZS anerkennen und sich und seine Kurse zertifizieren lassen.

Das Ergebnis ist immer gleich, wenn die Fachkunde vollständig und vollumfänglich gemäß der NiSV-Fachkunderichtlinie erbracht wurde.

Fachkundenachweis

Um den Fachkundeerwerb nachzuweisen, muss eine Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Bestätigung einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung ist der Fachkundenachweis. Die Prüfung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden.

  1. Prüfung nur durch die Schule
  2. Prüfung mit Prüfungsfragen einer PZS
  3. Prüfung mit Prüfungsfragen einer unabhängigen Stelle
  4. Prüfung unter Aufsicht einer unabhängigen Stelle

Findet die Prüfung nur durch die Schule statt, erhält der Lernende auch nur die Bestätigung der Schule. Der Vorteil dieses Nachweises ist, er schnell und unkompliziert. Der Nachteil, es wird dieser Art des Nachweises nur wenig Vertrauen entgegengebracht.

Findet die Prüfung durch eine PZS statt, erhält der Lernende neben der Schulbestätigung auch ein Zertifikat von der PZS, dass ihm die erlangte Kompetenz bescheinigt. Diesem Nachweis wird Vertrauen entgegengebracht. Kürzlich wurde bekannt, dass eine Personenzertifizierungsstelle bereits ausgestellte Zertifikate für ungültig erklärte. Dieser Fall hat gezeigt, dass selbst die Personenzertifizierung im akkreditierten Verfahren, für den Betroffenen leider nicht die absolute Sicherheit brachte, die er sich von diesem Weg versprach.

Der dritte Weg ist die Prüfung mit Prüfungsfragen durch eine unabhängige Stelle. Der Lernende erhält neben der Schulbestätigung auch eine von der unabhängigen Stelle ausgestellte Urkunde. Von dieser Prüfung geht ebenfalls Vertrauen aus, wenn die unabhängige Stelle auch so von den Akteuren wahrgenommen wird. Eine Variante wäre, die Prüfung mit den Prüfungsfragen der Schule durchzuführen und die Prüfung von einer unabhängigen Stelle überwachen zu lassen.

Anerkennung

Die Anerkennung des Fachkundenachweises ist letztlich das Entscheidende für fachkundepflichtigen Betroffenen.

Die Bildungspolitik in Deutschland ist Ländersache. Unser föderales Bildungssystem ist daher durch erhebliche Unterschiede und große Ungleichheit geprägt. Die zuständigen Behörden sind auf der Webseite des BMUV veröffentlicht. Je nach Bundesland sind die Umwelt-, Gesundheits-, Gewerbeaufsichts-, Arbeitsschutz- oder Verbraucherschutzämter zuständig. Ein Bundesland hat sich immer noch nicht entschieden, welche Behörde sich um die NiSV kümmern soll.

Um die Vollzugsbehörden zu entlasten, wurde vom BMUV ein Akkreditierungsprogramm aufgelegt. Eine Reihe von Unternehmen haben sich von der DAkkS akkreditieren lassen und übernehmen quasi im hoheitlichen Auftrag die Prüftätigkeit für die Vollzugsbehörden. Nach einer Länderumfrage, die von der DEGEUK im Juni 2020 durchgeführt wurde, hat das Land Hessen stellvertretend für einige Bundesländer die folgende Auffassung vertreten:

„Grundsätzlich können Fachkundenachweise auch von Personen anerkannt werden, die ihre Ausbildung nicht bei Schulungsanbietern absolviert haben, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle überprüft wurden. In diesem Fall führt die Behörde eine Einzelfallprüfung durch. Da die Einzelfallprüfung wesentlich umfangreicher ist, entstehen für den Anwender zusätzliche Verwaltungskosten. Außerdem verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.“

Bei einer kürzlich durchgeführten Anfrage bei einer Vollzugsbehörde erhielten wir die Auskunft, dass die Einzelfallprüfung i.d.R. nur einmal pro Schule durchgeführt wird. War die Prüfung ohne Beanstandungen, ist der nachfolgende Verwaltungsaufwand identisch mit der Vorlage eines Zertifikats einer PZS.

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen aus öffentlich zugänglichen Quellen des BMUV und der Vollzugsbehörden vom 16.12.2022 zusammengestellt. 

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