NiSV Vollzug der Bundesländer – Anzeigepflicht der Betreiber

Aktualisiert am 13..03.2021, 11:06 Uhr

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist auf Anlagen anwendbar, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen, nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden.

Im § 3 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb NiSV, werden Betreibern von Anlagen (Geräte) umfangreiche Pflichten auferlegt. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der Erfüllung des §3 (3) NiSV:

Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. In der Anzeige sind der Name oder die Firma des Betreibers, sowie die Anschrift der Betriebsstätte und die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage zu nennen. Der Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen. Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, hat die Anzeige bis zum Ablauf des 31. März 2021 zu erfolgen.

Bei der Recherche der Daten fiel uns auf, dass Stand 10.02.2021 sechs Bundesländer nicht einmal den kleinsten Hinweis auf die NiSV, geschweige ein Formular zu den Meldepflichten eröffnet haben. Der Betreiber kann in diesen Ländern seiner Meldepflicht nicht nachkommen. Denklogisch kann der Betreiber dann auch nicht mit einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommen kann.

Wir werden diese Aufstellung ständig aktualisieren, sowie sich neue Erkenntnisse ergeben.

Für die anderen Nachweise aus §3 (1) und (2) verweisen wir unsere Mitglieder auf das Mitgliederportal.

Weitere Meldungen zur NiSV

Land Gerätemeldung Formular Zuständige Stelle

Baden-Württemberg
Allgemeine Informationen (u.a. Auszug aus der NISV)

 

Formular Anmeldung


Bayern
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Regierung der Oberpfalz 
Regierung von Mittelfranken
Regierung von Niederbayern
Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberfranken
Regierung von Schwaben
Regierung von Unterfranken

Berlin
Allgemeine Informationen

 

Online Anmeldung und Erläuterungen

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

Brandenburg
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
LAVG, Dezernat Marktüberwachung, Recht (AMR)

Bremen
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Hamburg
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)

 

Zuständige Vollzugsbehörde

Zuständigkeit noch nicht geklärt.

Zuständige oberste Landesbehörde

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Fachreferat Gesundheit und Umwelt
Postfach 30 28 22
20310 Hamburg

(Quelle: BMU, 21.3.2021)


Hessen
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung

 

Formular

Durch Eingabe der PLZ automatische Zuordnung

Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)

 

Zuständiges Landesamt für Gesundheit und Soziales


Niedersachsen
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Zuständiges Gesundheitsamt durch Eingabe der PLZ finden

Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Bezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Detmold
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Münster

Rheinland-Pfalz
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Regionale Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht
Saarland Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Sachsen
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

 

Referat 25


Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)

 

Zuständige Vollzugsbehörde

Zuständigkeit noch nicht geklärt.

Zuständige oberste Landesbehörde

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 32 – Technischer und stoffbezogener Arbeitsschutz: arbeitsschutz@ms.sachsen-anhalt.de

Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

(Quelle: BMU, 21.3.2021)


Schleswig-Holstein
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Landesamt für Soziale Dienste (LAsD)
Dezernat 33 – Medizinprodukteüberwachung

Thüringen
Allgemeine Informationen
Online Anmeldung
Formulare
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21 Standort Suhl
Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Telefon
+49 361 57-3814302