Verfassungsbeschwerde gegen Arztvorbehalte der NiSV eingereicht
Unter der Führung der DEGEUK wurde Verfassungsbeschwerde gegen die Arztvorbehalte der NiSV eingereicht. Der Verfassungsbeschwerde ging ein von der DEGEUK beauftragtes Rechtsgutachten voraus. Eine namhafte Münchener Großkanzlei, spezialisiert auf Verwaltungsrecht hat in einem umfangreichen Rechtsgutgutachten die NiSV und insb. die Arztvorbehalte als verfassungswidrig eingestuft. Unsere Hoffnung gilt nun den Verfassungsrichtern begangenes Unrecht der Bürokratie rückgängig […]
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