Die Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität (DEGEUK) e.V. unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und ästhetischen Medizin bei der rechtssicheren Ausübung ihrer Tätigkeit und vertritt ihre Interessen vor Behörden.
Dienstleister für körpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsstätten finden in der DEGEUK ihre Vertretung.
Die DEGEUK beteiligt sich am Diskurs zu berufspolitischen Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren.
Die DEGEUK ist ein Dachverband mit sektoriellem Aufbau. Eröffnete Sektoren sind:
Weitere Tätigkeitsfelder der DEGEUK sind: kompetente Hilfe bei allen Fragen zur Ausbildung, Fragen der richtlinienkonformen Inverkehrbringung von Geräten und Produkten, rechtssichere Nutzung apparativer Kosmetik, Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Marktbegleitern, Einkaufsgemeinschaften und vieles mehr …
Der Verein kennt drei verschiedene Mitgliedschaften
sind abstimmungsberechtigt und können dem Vorstand und der Geschäftsführung angehören.
sind berechtigt, an allen Veranstaltungen und Arbeitsgruppen teilzunehmen und diese zu leiten.
Assoziierte Mitglieder können weder dem Vorstand angehören noch Geschäftsführer werden und sind bei den Mitgliederversammlungen nicht abstimmungsberechtigt.
sind Institutionen, Stiftungen sowie andere Verbände oder Vereine, die den Zielen der Gesellschaft nahestehen und diese ideell und finanziell unterstützen.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern. Vorstand und Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Sie vertreten einzeln oder zusammen die Deutsche Gesellschaft für EU Konformität e.V. im Außenverhältnis.
Der Präsident oder einer seiner Stellvertreter kann die Funktion des Geschäftsführers für die Geschäftsstelle selber wahrnehmen oder einen angestellten Geschäftsführer bestellen.
Arbeitsgruppen bestehen aus Mitgliedern mit gemeinsamen Interessen einer Branche. Jeder Arbeitsgruppe nutzt die Strukturen des Verbands und das Netzwerk zu anderen Verbänden, politischen Organisationen und Behördenvertretern. Die Mitglieder einer Arbeitsgruppe wählt einen Obmann, der die Arbeitsgruppe leitet und die Budgetverantwortung trägt.
Wenn es der Zielerreichung dienlich ist, kann eine Arbeitsgruppe auch externe Experten einbinden.
Verbandsarbeit ist dem Mannschaftssport ähnlich. Siege werden nur im Team gemeinsam errungen. Jedes Team-Mitglied erfüllt kooperativ, fair seine Aufgabe, gemeinsam wird dasselbe Ziel erreicht.
Um nationale und europäische Ziele zu erreichen und unsere Branche voranzubringen müssen Interessenverbände sich gegenseitig unterstützen. In wichtigen Themen arbeiten wir bereits mit anderen Verbanden zusammen. Mit den Verbänden deren Logo wir verwenden, bestehen vertragliche Kooperationsverträge.
In Deutschland haben sich die “Handelnden Verbände” zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und sprechen sich in wichtigen verbandsübergreifenden Themen ab. Folgende Verbände gehören zur Arbeitsgemeinschaft der Handelnden Verbände:
Mit den folgenden ausländischen Verbänden stehen wir im Informationsaustausch. Mit den Verbänden mit angezeigtem Logo wurden Kooperationsverträge abgeschlossen.
Die Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität (DEGEUK) e.V. unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und ästhetischen Medizin bei der rechtssicheren Ausübung ihrer Tätigkeit und vertritt ihre Interessen vor Behörden.
Die Handwerkszeitung, aktuell wie die Zeitung von vorgestern Die Handwerkszeitung ist das offizielle Organ des deutschen Handwerks, dem 23 Handwerkskammern angeschlossen sind. In der aktuellen Handwerkszeitung ist ein Artikel mit dem Titel „NiSV im Kosmetikhandwerk: Zwischen Skandal und Segen“ erschienen. Es werden Meinungen veröffentlicht, Klagen und Zustimmung zur NiSV halten sich die Waage. Wir vermissen […]
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat auf die jüngsten Fehlentwicklungen im Zusammenhang bei denen die Anforderungen der NiSV an den Erwerb der Fachkunde reagiert. Das Ministerium führt Gründe an, weshalb die NiSV einer Überarbeitung bedurfte. „Die an das Verfahren gestellten Erwartungen wurden nicht erfüllt, da das freiwillige Anerkennungsverfahren nicht die […]