Die Schweiz reguliert ab 1. Juni 2024 die Behandlungen mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung und Ultraschall am Menschen anwenden mit der V-NISSG. Lerndienstleister, die derartige Schulungen anbieten wollen müssen sich beim BAG (Bundesamt für Gesundheit ) registrieren lassen.
Das BAG hat hierfür eine Webseite öffentlich gestellt, auf der Gesuchformulare (Antragsformulare) und angepasste Dokumente für potenzielle Prüfungsstellen zu Sachkundenachweisen heruntergeladen werden können.
Wir empfehlen den interessierten Kreisen ausschließlich mit Dokumenten zu arbeiten, die von dieser Seite abrufbar sind.
Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall (admin.ch)