Von Fakes bis Erpressung in der Beauty-Branche:

Vorsicht bei falschen Google-Bewertungen

PRESSEMITTEILUNG

06.01.2021

In den letzten Wochen haben sich mehrere Mitglieder beim DEGEUK-Verbandsvorstand gemeldet und auf falsche Bewertungen zu ihrem Unternehmensprofil auf Google hingewiesen. Dabei ist es auch zu kriminellen Erpressungsversuchen gekommen. Der Verband sieht sich daher veranlasst, auf die beiden Problemebenen, durch die unsere Branche heimgesucht wird, hinzuweisen und zu reagieren: die Fake-Bewertungen einerseits und die Straftaten der Erpressung andererseits. Zudem rät DEGEUK seinen Mitgliedern, bei Erpressungen nicht zu zahlen und stattdessen Anzeige zu erstatten.

Worum geht es?

Bei den Google-Bewertungen handelt sich um eine Funktion, bei der jeder, der über ein Google-Account verfügt, ein Unternehmen mit einem Punktesystem von einem bis fünf Sternen bewerten und eine Rezension verfassen kann. Diese Bewertungen erscheinen dann in Verbindung mit dem Unternehmensprofil, wenn das betreffende Unternehmen über die Google Suchfunktion oder über Google Maps gesucht wird. Google-Accounts lassen sich sehr leicht, ohne Identitätsprüfung, unter beliebigen Namen und in unbegrenzter Anzahl eröffnen.

Die gefälschten Bewertungen sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Zum einen werden sie nämlich von Google nicht auf ihre Richtigkeit geprüft, und zwar weder hinsichtlich des Verfassers noch des Inhalts. Der Leser solcher Bewertungen kann sich also nicht darauf verlassen, dass die eingestellten Inhalte auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen oder von der Person stammen, die als Verfasser angegeben ist.

Zum anderen ist es für die bewerteten Firmen nur in Ausnahmefällen möglich, diese Bewertungen von Google wieder entfernen zu lassen. Zwar besteht die Möglichkeit, bei Google die Löschung einer unangemessenen Bewertung zu beantragen. In der Praxis stellt sich dies allerdings äußerst schwierig dar.

Neuerdings wurden auch Fälle gemeldet, in denen negativen Bewertungen erpresserische Drohungen folgten. Dazu weiter unten.

Ein grassierendes Übel

Die Problematik falscher Erfahrungsberichte und Bewertungen ist nicht auf Google und auch nicht auf unsere Branche begrenzt. Wie weitreichend diese missbräuchliche Praxis geht, darüber berichtete kürzlich die ARD-Sendung „Monitor“ in Ihrem Beitrag „Gefälschte Bewertungen: Florierende Geschäfte mit gekauften Sternen“. Diese empfehlenswerte Dokumentation ist noch bis zum 25.03.2021 unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/gefaelschte-bewertungen-video-100.html.

Durch die Praxis falscher Bewertungen entsteht großer Schaden: es werden sowohl die Verbraucher getäuscht, indem sie den Bewertungen nicht mehr vertrauen können, zudem können die falschen Aussagen bei den diffamierten Firmen zu einem empfindlichen Imageverlust führen, weil deren Leistungen und Produkte falsch dargestellt werden.

Die Beauty-Branche im Fokus

Im Verband meldeten Mitglieder aus dem B-to-B Bereich, massiert vernichtende Bewertungen erhalten zu haben, deren Namen im Absender ihnen völlig unbekannt waren. Da gerade im B-to-B Bereich aber die Anzahl der Kunden naturgemäß recht überschaubar ist, weist dies allein schon auf eine Fälschung hin. Zudem wurden in den Rezensionen auch keine konkreten oder Sinn ergebende Erfahrungen beschrieben, die das bewertete Unternehmen in irgendeiner Weise zuordnen könnte. Es steht zu vermuten, dass es sich schlicht um Fake-Bewertungen handelt. Viele vermuten, dass ein Mitbewerber dahintersteckt.

In manchen Fällen gab der Verfasser sich aber auch insofern zu erkennen, dass er über seine Rezensionen mit den entsprechenden Unternehmen in Dialog trat und sie zu bestimmten Handlungen aufrief oder versuchte sie einzuschüchtern. Auch wenn sich die Identität aus dem Kontext klar ergibt, handelte er dennoch verdeckt unter falschem Namen. Ein Mitglied beschreibt die Lage so: „Die meisten Insider wissen, welche schwarzen Schafe in unserer Branche solche Methoden anwenden. Aber machen Sie sich mal die Mühe, das vor Gericht nachzuweisen!“

Auf Bitten seiner Mitglieder hat DEGEUK nun damit begonnen, die gemeldeten Fälle zu dokumentieren. Da der Verfasser die Rezensionen selbst veröffentlicht hat, kann auch DEGEUK sie öffentlich machen, selbst wenn er sie später wieder aus dem Netz genommen hat. Dies kann dazu dienen, dass sich jeder selbst ein Bild machen kann, wer der Verfasser ist, erleichtert aber auch die Arbeit der Anwälte. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass es sich um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht handelt, manche Aussagen sogar in den Bereich des Strafrechts fallen. Laut Ansicht der Anwälte der DEGEUK erhöhe eine Strafanzeige die Chancen, die Identität des Verfassers zu ermitteln, eine Zivilklage habe zudem die Wirkung, den Namen des Verfassers öffentlich zu machen.

Einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann es auch darstellen, wenn man zugunsten seines eigenen Unternehmens falsche positive Bewertungen abgibt. So haben mehrere Mitglieder auf Marktteilnehmer hingewiesen, deren Bewertungen sowohl aufgrund der hohen Anzahl als auch des schwärmerischen Inhalts wohl kaum realistisch seien.

Neue Erpresser-Masche

Nun ist aber eine neue, eindeutig kriminelle Masche hinzugekommen: In anonymen E-Mails wird Firmen damit gedroht, dass sie in Google immer wieder aufs Neue schlecht bewertet werden, wenn sie nicht einen hohen Betrag an eine Bitcoin-Geldbörse überweisen. Nachfolgend ein Beispiel für eine solche erpresserische E-Mail:

„Hallo!

Ignorieren Sie diese Mail nicht, denn es kann den Verlust ihrer Firma bedeuten.

Ich bin Hacker und habe mich auf darauf spezialisiert Firmen bei Google Bewertungen zu helfen.

Wir alle wissen wie wichtig gute Bewertungen im heutigen Geschäftsleben sind. Sie wissen sicher aus eigener Erfahrung, bevor man etwas kauft, schaut man erst einmal in die Google Bewertung. Sind die Bewertungen positiv, machen Sie Umsatz. Bei einer negativen Bewertung fängt der Kunde an zu zweifeln und kauft sicherheitshalber bei dem Konkurrenten mit positiven Bewertungen. 

Sie verstehen, dass die Zusammenarbeit mit mir ihnen viel Geld bringt oder den Ruin bedeutet.

Ich gebe ihnen mal eine negative Google Bewertung und ab jetzt verlieren Sie Geld. Das Schlimmste daran ist, Sie wissen nicht einmal wieviel Geld sie verlieren, denn der Kunde ist einfach weg, für immer.

Schauen sie in ihre Google Bewertung. Sie werden jetzt bestimmt erstaunt sein, weshalb sie gleich viele Anrufe von ihren Stammkunden kriegen, die ganz erschüttert sind, dass Sie eine schlechte Bewertung bekommen haben.

Hätte ich sie auf das Problem nicht aufmerksam gemacht, hätten sie es wahrscheinlich auch nie bemerkt.

Ich schlage folgende Zusammenarbeit vor: Ich lösche die schlechte Bewertung nach Zahlung von 1000 €, ein begründeter Preis für den Zugewinn an wichtiger Information.

Sie zahlen per Bitcoins (wenn Sie dies nicht wissen, durchsuchen Sie nach “wie einkaufe ich Bitcoin” in Google. Meine Bitcoin-Geldbörse Adresse:

(Anm.: “wird hier von DEGEUK nicht veröffentlicht”)

(es ist cAsE-sensitiv, kopieren Sie es und fügen Sie es ein).

Wichtig:

Sie haben nur 48 Stunden Zeit, um die Zahlung vorzunehmen. Sollte in dieser Zeit keine Zahlung bei mir eingehen, werden Sie die nächste schlechte Bewertung erhalten. Nach der zweiten schlechten Bewertung kostet die Löschung 3000 €.

Das kann dann solange weitergehen, bis Sie pleite sind. Wenn Sie aber klug entscheiden und den schnell zu reagieren, dann lösche ich die schlechten Bewertungen und ihr Google Profil bleibt sauber.

Ich habe ein einmaliges Pixel in diese Mail unentdeckbar versteckt, die mir im selben Moment sagt, wann Sie diese Mail geöffnet und gelesen haben. Ab diesem Zeitpunkt tickt die Uhr

Dieses Angebot ist nicht verhandelbar, verschwenden Sie deshalb nicht meine Zeit.

Und tschüß!”

Hierbei handelt es sich um eine versuchte Erpressung. DEGEUK rät in solchen Fällen dringend davon ab, eine Zahlung vorzunehmen. Sie allein ist kein Garant, dass danach keine weiteren negativen Bewertungen folgen. Es könnte auch genau das Gegenteil passieren. In jedem Fall sollte ein solcher Erpressungsversuch der Polizei gemeldet werden. Die Polizei bittet darum jeden Verstoß anzuzeigen. Dies geht auch bequem online.

https://online-strafanzeige.de/home

Die Herkunft dieser E-Mails ist verschlüsselt, was die Strafverfolgung sehr erschwert. Die Ermittlungen können aber auch dazu führen, dass sich die zuständigen Behörden sowohl mit Google als auch mit identifizierbaren Verfassern von Fake-Bewertungen auseinandersetzen, was sicherlich im öffentlichen Interesse läge.

Dr. Eckhard Rumpf, Präsident der DEGEUK, erklärt:

„Wir appellieren an die Vernunft und Erfahrung der Internet-Nutzer, sich nicht von falschen Bewertungen, guten oder schlechten, täuschen zu lassen. Das System der Bewertungen selbst ist unglaubwürdig geworden. Es muss den Verfassern falscher Bewertungen aber auch klar sein, dass sie sich nolens volens in die Nähe von Verbrechern gesellen. Es kann darüber hinaus nicht toleriert werden, dass Google solche Praktiken nicht unterbindet, sondern überhaupt erst ermöglicht. Wenn Firmen wie Google hier nicht agieren, müssen Politik und Behörden endlich reagieren.“