Weshalb dürfen Frisöre arbeiten und Kosmetikerinnen nicht?
Zunächst muss man den vielen Helfern in den Behörden einen großen Dank für die umfangreiche und hervorragende Arbeit, die sie in der Krise leisten aussprechen. Im Gegenzug möchten wir einen Beitrag zur weiteren sachlich angemessenen Entscheidungsfindung leisten.
Mehr als 190.000 Kosmetikerinnen brauchen bei sachlich angemessener Entscheidung keine finanzielle Hilfe und fallen nicht sozialen Systemen oder Krisen-Budgets zur Last, denn sie können sich selbst helfen. Die Geschäfts-Öffnung ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Wir haben einen strengen, auf einer Risikobetrachtung basierenden Leitfaden für die Instituts-Öffnung unter COVID-19 erstellt und mussten dabei feststellen, dass die Frisöre unter wesentlich geringeren Ansprüchen ab Montag, den 4. Mai wieder öffnen dürfen und Kosmetikerinnen nicht. Daher wenden wir uns mit der Bitte um Antwort auf die Fragen an die geneigten Leser:
was ist der Grund, dass Frisöre wieder öffnen dürfen und Kosmetikerinnen nicht?
Laut § 7 Abs.3 Satz 1 CoronaSchVO sind Dienstleistungen verboten und Frisöre werden dabei explizit erwähnt. Über die Rechtslage hinaus gibt es aber wohl noch eine weitere Bewertungsgrundlage, auf deren Basis Frisöre am 4. Mai wieder öffnen dürfen. Bei Heranziehung dieser Bewertungsgrundlage könnte eventuell der Öffnung von Kosmetik-Instituten ein Vorrang vor Frisören und Parfümerien zugestanden werden. Was ist der Grund, dass
die namentlich erwähnten Frisöre nicht mehr unter die Verordnung fallen,
die namentlich nicht erwähnten Kosmetikerinnen aber unter die Verordnung fallen sollen?
Fakten für das Zulassungs-Ranking von Frisören und Kosmetikerinnen
Die Öffnung von Kosmetik-Instituten ist sachlich begutachtet
unbedenklicher
System relevanter
als die Öffnung von Parfümerien (bereits seit 20.04. geöffnet)
Frisör-Geschäften (geplante Öffnung 4. Mai)
Kontakt-Vermeidung ist wesentlich leichter
weniger Personen im Geschäftsraum
kein Durchgangsverkehr
Kontakt hauptsächlich nach Termin-Vereinbarungen
keine Menschenschlangen vor Kosmetik-Instituten wie bei Geschäften
Ausschluss zufälliger Personenansammlungen durch Terminvereinbarung geringeren Besucher-Durchsatz als Frisör-Geschäfte und Parfümerien
keine Innenstadt-Belastung durch Menschenmassen-Anziehung
Innenstadt-Mieten vertreiben Kosmetik-Institute aus den Innenstädten
Kosmetik-Institute entvölkern Innenstädte wegen der Verteilung über die Stadt
bereits geöffnete Parfümerien bevölkern die Innenstädte und ziehen Menschen an
Institute ziehen Terminbesucher sofort aus dem öffentlichen Verkehr
hoher Hygiene-Standards in Kosmetik-Instituten
Kosmetik-Ausbildung umfasst das Fach Hygiene
kosmetischer Dienstleistungs-Norm EN 17 226 umfasst Hygiene-Vorschriften beim Instituts-Betrieb
höhere Hygiene-Standards als Frisöre und Parfümerien
Kosmetik-Institute werden von den Gesundheitsämtern überwacht
zusätzliche Hygiene-Vorrichtungen, unter denen Frisöre und bereits geöffnete Parfümerien nicht arbeiten könnten
Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards
dokumentiere Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung und lückenloses Tracking auch bei Kunden ohne App
geöffnete Institute in der Schweiz, Österreich in Dänemark, in Teilen Italiens auf Basis von Unbedenklichkeits- Dokumentationen
keine Schwächung der Hautbarriere wie beim Haarwaschen
kein Versprühen von Viren-transportierenden Aerosolen (Föhnen, Haarspray)
Arbeit unter Öffnungs-Norm für Kosmetik-Institut basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung
kein Kontakt von Haut zu Haut
Schutz-Visier mit gleichen physikalischen Eigenschaften wie Acryl-Wände
Arbeitsschutz-Anforderungen
enge Verhaltensregeln durch die neue europäische CEN-Dienstleistungs-Norm (fehlt bei Frisören und bei bereits geöffneten Parfümerien)
Einhaltung der neuen Arbeitsschutz-Standards
Öffnungs-Norm für Kosmetik-Institut basierend auf dokumentierter Risikobetrachtung (strenger/umfassender als der Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk)
System-Relevanz von Kosmetik-Instituten
System-relevant: Kosmetik ist Gesunderhaltung des 2qm großen Organs Haut und der Anhangsgebilde
Haare waschen, schneiden, fönen und färben kann der Mensch selbst
Bedeutung für die Stärkung des Bevölkerungs-Gesundheits-Zustands und der Abwehrkräfte durch bewährte emotionale Zuwendung zu den Kunden*innen
vollständige Erfüllung der Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus
durch unter anderem
Geschäftslokale unter 800 qm
dokumentierte Besucher-Daten schon bei der Termin-Vereinbarung
lückenloses Tracking auch bei Kunden*innen ohne Corona-App
Instituts-Öffnungen in der Schweiz, Österreich, in Dänemark und in Teilen Italiens auf Basis Unbedenklichkeits-Dokumentionen.
hoher zusätzlicher Beitrag zur Krisenbewältigung
einzigartige Option zur Kunden-Hygieneschulung bei Kosmetikbehandlung
Verteiler-Zentren von gern getragenen, weil optisch attraktiven Nasen- und Mund-Alltagsmasken kostengünstig bereitgestellt von Kosmetik-Firmen
Verkauf von notwendigen, aber auch kosmetisch ansprechenden Hygiene-Produkten, die dann deshalb auch gern benutzt werden (Desinfektions-Präparate, Handpflege nach häufigem Händewaschen, Pflege der durch Masken strapazierten Haut, besonders milde Seifen für häufiges Händewaschen…)
Beitrag zur Stärkung der Bevölkerungs-Gesundheit und der Abwehrkräfte durch bewährte Fähigkeiten der emotionalen Zuwendung zu den Kunden*innen.
Bitte geben Sie der Kosmetikerin die Chance
Beiträge zur Gesunderhaltung und Kräftigung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung leisten zu dürfen
sich wirtschaftlich selbst helfen zu dürfen und nicht den sozialen Systemen oder Krisen-Budgets zur Last zu fallen.
Wir bitten um ausgewogene Entscheidungsfindung, wenn Friseur-Geschäfte zu Dienstleistungen öffnen und Parfümerien bereits wieder arbeiten, aber Risiko-ärmere Kosmetikerinnen übergangen werden.
Bitte bleiben Sie alle gesund Ihr
Heinz Freier
Präsident der DEGEUK e.V.