Verfassungsbeschwerde gegen Arztvorbehalte der NiSV eingereicht
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Verfassungsbeschwerde gegen Arztvorbehalte der NiSV eingereicht

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Schon wieder soll die Kosmetik bei der Öffnung benachteiligt werden
24. Februar 2021
Vollzug zum verbindlichen Erwerb von Fachkunde nach der NiSV wird vermutlich über den 31.12.2021 hinaus ausgesetzt
10. März 2021
Published by degeuk on 5. März 2021
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Allgemein
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Verfassungsbeschwerde gegen Arztvorbehalte der NiSV eingereicht

 
 

Unter der Führung der DEGEUK wurde Verfassungsbeschwerde gegen die Arztvorbehalte der NiSV eingereicht.

Der Verfassungsbeschwerde ging ein von der DEGEUK beauftragtes Rechtsgutachten voraus. Eine namhafte Münchener Großkanzlei, spezialisiert auf Verwaltungsrecht hat in einem umfangreichen Rechtsgutgutachten die NiSV und insb. die Arztvorbehalte als verfassungswidrig eingestuft.

Unsere Hoffnung gilt nun den Verfassungsrichtern begangenes Unrecht der Bürokratie rückgängig zu machen und die zerstörten Existenzen zu entschädigen.

Den nachfolgend aufgeführten Sponsoren (in alphabetischer Reihenfolge) dankt der Vorstand ausdrücklich, die es möglich machten unserer schwer getroffenen Branche neue Hoffnung zu schenken.

– Amaderm – German Medical Beauty Academy – Hairfree – Klapp Cosmetics, Kosmetiker-Innung Hannover – Lailique – MBC Medical Bio Care – Müller German Beauty Tech – Semaco Sun Sky – Senzera – SEVEN-COS – SunUp – Tech4beauty

und weitere Firmen, die anonym bleiben wollten.

Pressemitteilung_DEGEUK_Verfassungsbeschwerde_Aerztevorbehalt
 |  Schlagwörter: Arztvorbehalt, NiSV, Tattooentfernung, Verfassungsbeschwerde
 

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Schon wieder soll die Kosmetik bei der Öffnung benachteiligt werden
Vollzug zum verbindlichen Erwerb von Fachkunde nach der NiSV wird vermutlich über den 31.12.2021 hinaus ausgesetzt

1 Gedanke zu „Verfassungsbeschwerde gegen Arztvorbehalte der NiSV eingereicht“

  1.  Martine Suehl sagt:
    8. März 2021 um 13:57 Uhr

    Vielen vielen Dank hierfür!

    Mehr als lernen, Sorgfalt , Hygiene und unsere Arbeit können wir nun mal nicht tun
    Aber mit dem Verbot können wir auch nicht unsere Geräte abbezahlen , und mit Druck mal eben ein Heilpraktiker zu machen ist auch unmöglich.
    Ich bin völlig fertig mit all diese Verordnungen , dann noch Corona obendrauf ….
    Wie soll man das überstehen
    Vielen Dank für Ihren Einsatz!
    Viele Grüße aus dem schönen Harz,
    Martine Sühl
    Harzästhetik

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Die Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität (DEGEUK) e.V. unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und ästhetischen Medizin bei der rechtssicheren Ausübung ihrer Tätigkeit und vertritt ihre Interessen vor Behörden.

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