Was ist die NISV?
Die NISV regelt den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Ultraschall bei der Anwendung an Menschen.
Wie wirkt sich die NISV in der Kosmetik aus?
Den Anwenderinnen von Geräten, die gewerblich für nicht-medizinische Behandlungen eingesetzt werden, müssen umfangreiche Betreiberpflichten erfüllen. Diese umfassen u.a. die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten am Kunden und am Gerät. Seit dem 31.3.2021 müssen neu erworbene Geräte den Aufsichtsbehörden angezeigt werden. Neu beschaffte Geräte müssen spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme angezeigt werden (siehe unsere diesbezügliche Pressemitteilung). Dort sind auch die Anmeldeformulare und Adressen zu finden, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Sollte kein Formular hinterlegt sein, kann unser Formular alternativ zur Anmeldung genutzt werden.
Nach dem 31.12.2022 müssen die Betreiberinnen den Behörden die Fachkunde für die Geräteklasse nachweisen, sofern diese unter die Regularien der NISV fallen. Das gilt für jede Geräteklasse, in der die Anwenderin Geräte betreibt. Bei Kombigeräten, die mehrere Geräteklassen nutzen, müssen alle betroffenen Fachkundemodule nachgewiesen werden.
Alle 5 Jahre ist eine Aktualisierung dieser Fachkunde erforderlich.
Alle Vorschriften aus der NISV sind bußgeldbehaftet.
Wie kommt man zur Fachkunde und was beinhaltet sie?
Es gibt verschiedene Wege die NiSV Fachkunde zu erwerben, diese sind:
Kategorie 1: Über eine ISO 17024 Personenzertifizierung einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle
Kategorie 2: Über eine andere Aus- oder Weiterbildung nach §4 in Verbindung mit der Anlage 3 NiSV
Kategorie 3: Über einen anerkannten ausländischen Schulungsträger (siehe § 4 Abs. 3 NiSV). Bei ausländischen Schulungsträgern muss die Gleichwertigkeit zur NiSV Fachkunde nachgewiesen werden.
Für welchen Weg sich die Betroffenen entscheiden hängt vom Ort, dem verfügbaren Budget, der Ausbildung und den erworbenen Erfahrungen ab.
Folgende Fachkundemodule sind vorgesehen:
Kürzel | Modul | Mindestanzahl Lehreinheiten |
GK | Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde | 80 |
OS | Optische Strahlung | 120 |
US | Ultraschall | 40 |
EK | EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik | 40 |
ES | EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation | 24 |
Erfahrene Anwender, vor allem staatlich geprüfte Kosmetikerinnen, Kosmetikmeister oder Quereinsteiger mit nachweislich mindestens 5 Jahren Anwendungserfahrung müssen keine Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (Modul GK) als Voraussetzung für ein Fachkundemodul erwerben. Das Modul GK als Pflichtmodul entfällt für diese Anwenderinnen. Voraussetzung für das Modul ES ist der Nachweis der Trainer C-Lizenz mit 120 LE.
Die Berufserfahrung muss auf geeignete Weise nachgewiesen werden. Die Nachweise werden von den Personenzertifizierungsstellen als Prüfungszulassungsvoraussetzung verlangt.
Die Fachkunde muss alle 5 Jahre durch eine 1-tägige Fortbildung aktualisiert werden.
Wer bietet derartige Schulungen an?
Kategorie 1: Die Fachkundeschulungen, von denen eine Konformitätsvermutung zur NiSV-Fachkunderichtlinie ausgeht werden durch Schulungsträger angeboten, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle anerkannt worden sind. Die akkreditierten Personenzertifizierungsstellen sind verpflichtet, die von ihnen anerkannten Schulungsträger namentlich auf ihren Webseiten zu veröffentlichen.
Kategorie 2: Anwenderinnen, die ihre NiSV-Fachkundekurse bei Schulungsträgern absolvieren, die nicht von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle anerkannt sind müssen sich unter Umständen einer Einzelprüfung durch die Behörde unterziehen. Hier wird geprüft ob die vergleichbaren Anforderungen der Fachkunde nach §4 NiSV erfüllt sind.
Kategorie 3: Werden entsprechende Schulungen im Ausland erworben, muss sich aus den Inhalten ergeben, dass die Anforderungen oder die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen der Fachkunde nach §4 NiSV erfüllt sind.
Schulungsträger
Kategorie 1
Folgende Schulungsträger, die von einer akkreditierten Personenprüfstelle anerkannt und Mitglieder in der DEGEUK sind werden an dieser Stelle aufgeführt.
- Kosmetikfachschule Schäfer, Roßmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main http://www.kosmetikfachschule.de/
Nachweis der Anerkennung
- younea.education GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 13, 60594 Frankfurt am Main https://www.younea.education/
Nachweis der Anerkennung
- Vital Kosmetikakademie GmbH, Keithstraße 6 10787, Berlin https://vital-kosmetikakademie.de/
Nachweis der Anerkennung
Kategorie 2
Folgende Schulungsträger, die von einer Zertifizierungsstelle anerkannt und Mitglieder in der DEGEUK sind werden an dieser Stelle aufgeführt.
- hairfree GmbH,Rheinstraße 19 – 21, 64283 Darmstadt, https://www.hairfree.com/
Nachweis der Anerkennung
Kategorie 3
Folgende Schulungsträger mit Sitz im Ausland, die von einer anerkannten ausländischen Behörde geprüft wurden und Mitglieder in der DEGEUK sind, werden an dieser Stelle aufgeführt (die Gleichwertigkeit zur NiSV Fachkunde muss nachgewiesen werden).
- Schweizer Gesellschaft für medizinische Kosmetik, Dorfstrasse 19a, 6340 Baar, Schweiz (ab März 2022) https://sgmkverband.ch
Personenzertifizierungsstellen mit DAkkS-Akkreditierung nach der
Kategorie 1
- Folgende DAkkS-akkreditierte Personenzertifizierungsstellen sind uns aktuell bekannt:
- APV-Zert (OS, US, EK, ES)
- BSA-Zert (nur ES)
- younea.certification (OS, US, EK, ES)
- ZDH-ZERT (OS, US, EK, ES)
- Tervis Zertifizierungen (OS, US, EK)
- HEC Health (nur ES)
Zertifizierungsstellen ohne DAkkS-Akkreditierung nach der
Kategorie 2
- Folgende NiSV-Zertifizierungsstellen ohne DAkkS-Akkreditierung sind uns aktuell bekannt:
- DEKRA Certification GmbH (nur OS)