Übersicht der erforderlichen Sachkundenachweise

Die folgenden Sachkundenachweise (SN) für Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit nichtionisierender Strahlung und Schall sind ab 1.Juni 2024 bindend. 

Behandlungen zu kosmetischen Zwecken

Bezeichnung Sachkundenachweis (SN)

Akupunktur mittels Laser
SN-1: SN Laser-Akupunktur
Entfernung von Haaren mit Laser
SN-2: SN Haarentfernung mit Laser
Entfernung von Haaren mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL)
SN-3: SN Haarentfernung mit energetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL)
Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mittels Laser
  • Ausgenommen sind dabei Behandlungen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen  
SN-4: SN Permanent-Make-up und Tattoo
Behandlung von Akne, Falten, Narben, postinflammatorischer Hyperpigmentierung, Striae sowie Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi, die kleiner als oder gleich 3 mm sind
  • Ausgenommen sind dabei Behandlungen von Spinnennävi und Blutschwämmchen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen
SN-5:SN Haut und Pigmentierung
Behandlung von Cellulite und Fettpolster
SN-6:SN Cellulite und Fettpolster
Behandlung von Nagelpilz
SN-7:SN Nagelpilz

Format der Sachkundenachweise

Die SN müssen die folgenden Angaben enthalten:
a. Bezeichnung des SN gemäss Anhang Ziffer 1;
b. Vorname und Name der Person, welche den SN erlangt hat;
c. Geburtsdatum der Person, welche den SN erlangt hat;
d. Zulässige Behandlung gemäss Anhang Ziffer 1 dieser Verordnung und Anhang 2 Ziffer 1 V-NISSG;
e. Name der Prüfungsstelle gemäss Anhang Ziffer 1;
f. Daten und Orte der Prüfungen.

In der Schweiz werden Prüfungsstellen, die auch gleichzeitig die Sachkunde vermitteln, vom Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Konformität geprüft und zugelassen. Nur Prüfungsstellen, die vom EDI gelistet sind, erfüllen die Bedingungen zur Prüfung der Sachkunde und das Ausstellen der Sachkundenachweise.  

Eine halbjährlich aktualisierte Liste der Prüfungsstellen kann hier abgerufen werden  

Die Liste ist im Abschnitt 4 zu finden.

Personen mit Sachkundenachweis

Die Schweiz hat ein transparentes Personenregister eingerichtet, in dem öffentlich einsehbar ist, wer die Sachkunde V-NISG erworben hat. Diese Liste kann hier eingesehen werden.