Aktivitäten

Unter den Querschnittsaktivitäten sind alle Verbandsaufgaben zusammengefasst, die in jeder Branche immer wieder berührt werden. Es geht hierbei um den Aufbau von Kontakten und Pflege von Netzwerken, die Lobbyarbeit im Interesse unsere Mitglieder gehören genauso selbstverständlich dazu wie das Entsenden unserer Experten in Ausschüsse und Gremien, die sich mit der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Standards beschäftigen.

Lobbyarbeit

„Lobbyist“ zu sein ist kein Schimpfwort. Lobby-Arbeit ist vielmehr ein zielführender und effektiver Weg, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten. Viele Behörden und EU-Mitarbeiter wünschen sich die Zusammenarbeit mit Lobbisten, weil Interessenverbände ihnen Argumente und Positionen zu den jeweiligen Gesetzgebungsprozessen vermitteln. Schließlich sollen die Regelungen einmal für 28 Mitgliedstaaten mit knapp einer halben Milliarde Menschen gelten. Derzeit sind ca. 27.000 Lobbyisten allein in Brüssel tätig.

DEGEUK ist im Transparenzregister der EU Kommission unter der Nummer: 154489528830-21 eingetragen.
Wir sind ebenfalls im Deutschen Bundestag als Verband registriert. Pdf Datei Download
Unser Verhaltenskodex gegenüber EU Organen Unser Lobby-Netzwerk

Zertifizierungen

Der immer stärkere Wettbewerb zwingst zu straffen Strukturen und Schärfung des eigenen Unternehmensprofils. So zeigt eine Zertifizierung eines Betriebes nach außen, die unbedingte Verpflichtung zur Qualität. Dass Qualität nicht unbedingt mehr Arbeit bedeutet, sondern kreative Freiräume durch Vermeidung von Fehlern schafft, zeigen unsere Vorbereitungsseminare und Mitglieder, die durch die Zertifizierung profitabler geworden sind.
Wobei wir nicht proprietär nach einem „Hausstandard“ zertifizieren, sondern stützen uns ausschließlich auf international anerkannte Normen.
Unsere Auditoren sind branchenerfahrene Profis, die nicht nur Überprüfen, sondern auch bei der effizienten Umsetzung des Qualitätssystems helfen.
Unser Zertifizierungsverfahren steht selbst unter ständiger Kontrolle externer Zertifizierern.
Mitglieder der DEGEUK erhalten maximale Unterstützung bei der Zertifizierung mit dem Ziel, allen Mitgliedsunternehmen die Konformität zu einer anerkannten internationalen Norm zu bescheinigen.
Aktuelle Zertifizierungen

NiSV – Schulungsträger

DIN ISO 29993:2018

Lerndienstleistungen jenseits der formalen Bildung – Dienstleistungsanforderungen

DIN EN 17226:2019

Dienstleistungen in Kosmetiksalons – Anforderungen an und Empfehlungen für die Dienstleistungserbringung

Product Conformity Assessment

Was ist Product Conformity Assessment (PCA)?

Mit einem Product Conformity Assesment stellen Sie sicher, dass Ihre Im- und Exportwaren konform sind mit den Normen, die im innereuropäischen als auch in jedem anderen Zielland gelten. Das PCA stellt sicher, dass Ihre Produkte die Anforderungen an die technischen Vorschriften und Richtlinien und Normen, die Aufsichtsbehörden überprüfen erfüllen.

Mit einem PCA zeigen Sie Ihrem Kunden, dass Ihre Produkte allen Anforderungen an die Sicherheit entsprechen. Wir arbeiten als Verband mit Spezialisten von verschiedenen akkreditierten Instituten zusammen. Ihre Unterlagen und Produkte werden überprüft, als Ergebnis erhalten Sie die Konformität Ihrer Produkte bestätigt. Dies kann die EU Konformitätserklärung sein, und die Ausstellung eines Certificates of Conformity (CoC), das für die die Verzollung vorgeschrieben ist.

Unsere Services helfen Ihnen als Hersteller, Importeur und Händler, die Konformität Ihrer Produkte sicherzustellen.

Die Beurteilung der Produkte durch die Deutsche Gesellschaft für EU Konformität (DEGEUK) verhindert den Import unsicherer, unter dem Standard liegender oder gefälschter Waren. Die DEGEUK arbeitet eng mit den Behörden bei der Umsetzung notwendiger Gesetze zusammen, mit dem Ziel sowohl die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, Anwender als auch die Umwelt zu schützen. Die Beurteilung der Produktkonformität erleichtert den Handel und schützt die Interessen aller Akteure. Die Importeure profitieren von einer schnelleren Zollabfertigung, denn die Verifizierung wird vor dem Versand durchgeführt. Und die Exporteure gehen nicht das Risiko ein, dass ihre Waren im Empfängerland abgelehnt werden, weil ihre Waren die Anforderungen nicht erfüllen.

Wettbewerbsrecht

Wir fördern umfassend die gewerblichen Interessen unserer Mitglieder, indem wir im Auftrage unserer Mitglieder Wettbewerbsverstöße abmahnen. Diejenigen, die die geltenden Wettbewerbsregeln missachten, verschaffen sich hierdurch einen erheblichen, ungerechtfertigten Vorsprung gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern. Eine Wirtschaftsordnung aber, in der der Rechtsbrecher Vorteile zu Lasten
der Rechtstreuen erringt, nimmt als Ganzes Schaden und lässt einen fairen und geordneten Leistungswettbewerb nicht mehr zu.
br/>Anders als sogenannte Abmahnvereine, die Wettbewerbsverstöße lediglich abmahnen, um risiko- und mühelos Abmahnpauschalen zu vereinnahmen ohne einer nachhaltigen gerichtlichen Verfolgung von Wettbewerbsverletzungen nachzukommen, verfolgen wir entschlossen die berechtigten Ansprüche unserer Mitglieder bis der Wettbewerbsverstoß beendet wurde und wieder fairer Wettbewerb herrscht.

Das Aussprechen von Abmahnungen liegt im wohlverstandenen Interesse sowohl des Wettbewerbsverletzers, wie auch des Verbandes oder eines betroffenen Wettbewerbers. Die Abmahnung dient der Vermeidung einer vom Verletzer nicht gewollten prozessualen Auseinandersetzung und der Abwendung von Kostennachteilen. Sie liegt darüber hinaus auch im Interesse der Allgemeinheit, einer unnötigen Inanspruchnahme der Gerichte entgegenzuwirken.

Unsere Mitglieder erhalten zur Abwehr von Abmahnungen eine umfangreiche Beratung in Wettbewerbsangelegenheiten, um das Risiko einer Abmahnung zu minimieren.

Als Verband erfüllen wir für unsere Mitglieder die folgenden Funktionen:

  • Entgegennahme und Überprüfung von Beschwerden über Wettbewerbsverletzungen
  • Aussprechen außergerichtlicher Abmahnungen und Verwarnungen
  • Verfolgung von Wettbewerbsverletzungen durch Unterlassungsklagen
  • Entgegennahme von Unterlassungsverpflichtungen
  • Überwachung von deren Einhaltung
  • Geltendmachung verwirkter Vertragsstrafen
  • Einleitung von Ordnungsmittel- und Strafverfahren sowie sonstigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren
  • Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Bundes- und Landesvertretungen diverser Wirtschaftsverbände
  • Herausgabe von Informationsschriften, Durchführung von Informationsveranstaltungen.

Unser Verband arbeitet mit einer namhaften Sozietät zusammen, die alle zivil- und strafrechtlichen Verfahren exklusiv für unseren Verband abwickelt.

Normung

Normen fördern den weltweiten Handel und dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, dem Schutz der Gesellschaft sowie der Sicherheit und Verständigung. Das Wirtschaftswachstum wird durch Normen stärker beeinflusst als durch Patente oder Lizenzen.

Normen leisten einen bedeutenden Beitrag zur De-Regulierung, indem sie den Staat von technischen Detailregelungen entlasten. Durch den Verweis auf Normen kann der Gesetzgeber flexibel auf Änderungen im Stand der Technik reagieren.

Normung ist ein strategisches Instrument im Wettbewerb. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, erzielen Vorteile durch ihren Wissens- und Zeitvorsprung. Die Anwendung von Normen reduziert das unternehmerische Risiko und hilft gerade den KMU Kosten senken.

Obwohl gerade die Vorteile für KMU durch die Anwendung von Normen besonders groß sind, arbeiten nur wenige KMU an Normenentwürfen mit. Hier kann der Verband DEGEUK einen wichtigen Beitrag leisten und darauf achten, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Normen, die Belange und Anforderungen der KMU berücksichtigt werden.

Wir sind ständig mit Experten in verschiedenen strategischen Normungsprojekten aktiv.

Werfen Sie einen Blick auf die verschiedenen vertikalen Arbeitsgruppen, die sich derzeit in technischen und Dienstleistungsnormen aktiv beteiligen.

Gutachten

Wir erstellen für Unternehmen und Gerichte Sachverständigengutachten und dienen so dem Rechtsfrieden.

Derzeitige Kompetenzfelder sind u.a. Sachverständigengutachten für die Gerätesicherheit, CE-Beurteilungen, richtlinienkonforme Inverkehrbringung von Geräten, Zollgutachten, Wertgutachten und Zeitwertberechnungen,  Arbeitssicherheitsbewertungen, Bewertung von Gut- Schlechtleistung kosmetischer und ästhetischer Behandlungen,  Risikobeurteilungen, u.v.m.

Unsere Gutachter sind bei den IHK als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige registriert. Der Bestellungstenor
„Apparative Kosmetik“ wurde durch eine Initiative der DEGEUK neu geschaffen und hat sich mittlerweile als Teilbereich der Medizintechnik einen festen Platz in der Sachverständigenlandschaft erobert.

Suchen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen  für die Apparative Kosmetik?

Fragen Sie bitte bei zuständigen IHK an oder recherchieren Sie in der online Datenbank für vereidigte Sachverständige.

Einkaufsgemeinschaft

Als Verband erhalten wir Sonderbedingungen für den Kauf von Neuwagen. Die Rabatte sind für Mitglieder des Verbands je nach Modell erheblich.

Mitglieder folgen bitte diesem diesem Link