Die Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität (DEGEUK) weist erneut darauf hin, dass Anwender von apparativen kosmetischen und medizinisch-ästhetischen Geräten darauf achten müssen, ihre NiSV-Fachkundeschulungen ausschließlich bei Schulungsträgern absolvieren, die von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle (oft auch Personenzertifizierungsstelle, „PZS“ genannt) anerkannt sind.
Es ist essenziell, dass Schulungen den gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen, um die Sicherheit und Qualität der Anwendungen zu gewährleisten. Anwender sollten daher unbedingt überprüfen, ob die Schulungseinrichtung über eine gültige Akkreditierung durch eine anerkannte PZS verfügt.
Wichtig: Dies gilt auch für Schulungsträger, deren Anerkennung durch eine PZS ausgesetzt wurde. Ab dem Zeitpunkt der Aussetzung sind dort durchgeführte Schulungen nicht mehr anerkannt. Dies kann dazu führen, dass sie nicht zur Prüfung vor einer PZS zugelassen werden.
Die DEGEUK empfiehlt allen Fachkräften, vor einer Schulungsbuchung die aktuelle Anerkennung des Anbieters zu überprüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vermittelten Inhalte den regulatorischen Vorgaben entsprechen und die ausgestellten Schulungsbescheinigungen auch von den PZS anerkannt werden. Nur durch die vollständige Umsetzung der Vorgaben ist eine rechtssichere Anwendung gewährleistet.
Für weitere Informationen und eine Liste anerkannter Schulungsanbieter besuchen Sie: www.degeuk.org.
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität e.V.
E-Mail: info@degeuk.org
Website: www.degeuk.org