Bisher gab es für die Erbringung kosmetischer Anwendungen am Menschen den europäischen Standard DIN EN 16726. Aufgrund unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen schließt dieser Standard bestimmte Risikoanwendungen aus. Die jetzt veröffentlichte Norm DIN 77600-1 „Apparative Anwendungen“ schließt die Lücke zur NiSV, die längst nicht alle im kosmetischen Umfeld verwendeten Geräte abdeckt.
An der Entwicklung der Norm haben namhafte Experten der Branche mitgearbeitet, um den Verbrauchern die höchstmögliche Qualitätsbehandlung zu gewährleisten und gleichzeitig Rechtssicherheit für Anwender und Betreiber der Institute zu schaffen. Das DIN hat dazu einen vertiefenden Text bereitgestellt, der unter folgendem Link verfügbar ist: DIN 77600-1 „Kosmetische Dienstleistungen – Teil 1: Apparative Anwendungen“.
Betrieben, die sich mit dieser Norm auseinandersetzen, steht ab sofort eine Zertifizierungsmöglichkeit durch die DEGEUK zur Verfügung. Erfahrene Auditoren, die auch an der Entwicklung des Branchenstandards mitgewirkt haben, begleiten die Betriebe bis zum begehrten DEGEUK-Zertifikat.
Mit der DIN 77600-1, die sich der apparativen Kosmetik widmet, wurde die Grundlage für weitere Normungsvorhaben in der Kosmetikbranche geschaffen. Die nächsten Normenprojekte sind bereits geplant:
Wir suchen Firmen und Experten, die an der Normungsarbeit interessiert sind, um die vor uns liegenden Herausforderungen zu unterstützen. Melden Sie sich bitte bei info@degeuk.org für weitere Informationen.