Überblick

Die NISV-Module Grundlagen der Haut (GK), Laser/Intensive Lichtquellen (OS), Ultraschall (US), EMF-Kosmetik (EK), EMF-Muskelstimulation und kosmetische Zwecke (ES) bestehen aus einem E-Learning- und einem virtuellen Präsenzanteil sowie einem Präsenzunterricht. Steigt der Anteil, bei dem Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwacht, könnte das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) greifen.

Fragestellung

In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob alle oder Teile der Kurse, die im Rahmen der NISV angeboten werden, einer Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) bedürfen. Diese Frage entstand, weil einige unserer Mitglieder von den Auditoren der AZAV-Maßnahmenzulassung gefragt wurden, ob die NISV-Kurse von der ZFU zugelassen wurden. Es gibt auch Personenzertifizierungsstellen, die bereits eine ZFU-Zulassung thematisiert haben.

Aufgabe der ZFU

Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist in Deutschland die zuständige Stelle für die Zulassung von Fernlehrgängen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Damit ein Lehrgang oder Fernlehrgang von der ZFU zugelassen wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

Zulassungskriterien

  1. Pädagogische Eignung
    • Klare und verständliche Lehrmaterialien.
    • Geeignete didaktische Methoden und Medien.
    • Qualifiziertes Lehr- und Betreuungspersonal.
  2. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    • Eine solide finanzielle Basis des Anbieters.
    • Eine für die Teilnehmenden transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur.
  3. Vertragliche Regelungen
    • Klare Angaben zu Kosten und Zahlungsmodalitäten.
    • Regelungen zu Rücktritt und Rückerstattung.
    • Transparente Regelungen zu Prüfungen und Zertifikaten.
  4. Organisatorische Anforderungen
    • Eine effiziente Organisation der Kursabwicklung.
    • Verlässliche Betreuung der Teilnehmenden.
    • Technische Infrastruktur zur Unterstützung des Fernunterrichts.
  5. Gesetzliche Anforderungen
    • Der Lehrgang muss allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen, einschließlich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), entsprechen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Zulassung muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Detaillierte Kursbeschreibung.
  • Muster der Lehrmaterialien.
  • Nachweis der Qualifikation des Lehrpersonals.
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Planung.
  • Vertragsmuster.

Die ZFU prüft diese Unterlagen sorgfältig und entscheidet dann über die Zulassung.

Ausländische Anbieter

Das FernUSG in Deutschland stellt sicher, dass alle Fernunterrichtsangebote, die sich an Teilnehmer in Deutschland richten, von der ZFU geprüft und zugelassen werden müssen, unabhängig vom Sitz des Anbieters. Wenn ein ausländischer Anbieter Fernunterricht für deutsche Teilnehmer anbietet, muss er die gleichen Zulassungskriterien erfüllen wie inländische Anbieter.

Kombination von E-Learning, virtueller Präsenz und Präsenzunterricht

Wenn der Unterricht sowohl E-Learning-Elemente, virtuelle Präsenzphasen als auch Präsenzunterricht umfasst, ist zu prüfen, welcher Anteil des gesamten Unterrichtsvolumens auf die räumlich getrennten Lehr-/Lernphasen entfällt:

  • E-Learning: Unterrichtsphasen, die vollständig online stattfinden, fallen unter die räumliche Trennung.
  • Virtuelle Präsenz: Hierbei handelt es sich ebenfalls um räumlich getrennten Unterricht.
  • Präsenzunterricht: Dieser findet physisch an einem gemeinsamen Ort statt und gilt daher nicht als räumlich getrennt.

NISV Fachkunderichtlinie

Die NiSV Fachkunderichtlinie vom 7.3.2024 konkretisiert die Anzahl der räumlich getrennten Unterrichtsstunden. Dabei ist zu beachten, dass E-Learning und virtuelle Präsenzstunden auch im Präsenzunterricht durchgeführt werden können und somit keine Genehmigung durch die ZFU erforderlich ist. Darüber hinaus definiert die NiSV die erforderlichen Lerneinheiten (LE) als Mindestanzahl, die von den Schulen erweitert werden können.

Kürzel

Module

Mindestanzahl LE

Räumlich getrennte LE

Anteil in %

GK

Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde

78

78

100

OS

Optische Strahlung

117

76

65

US

Ultraschall

38

30

79

EK

EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik

38

28

74

ES

EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation

23

16

70

Der GK-Kurs zeichnet sich dadurch aus, dass 100 % der Lerneinheiten räumlich getrennt stattfinden. Hier besteht kein Zweifel, dass der GK-Kurs aufgrund der räumlichen Trennung bei der ZFU akkreditiert werden müsste. Im Gesetzestext steht aber auch noch eine 2. Bedingung: „der Ausbilder oder sein Beauftragter überwacht den Lernerfolg“. Tatsächlich wird diese Aufgabe in der NiSV von der Personenzertifizierungsstelle übernommen.

Rechtliche Beurteilung

Für eine genaue rechtliche Beurteilung kann es sinnvoll sein, bereits die ergangene Rechtsprechung zu berücksichtigen. Das OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 – 2 U 24/23, sieht den Fall so, dass eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich, als Kontrolle durch den Lehrenden oder dessen Beauftragte zu verstehen ist; eine Selbstkontrolle genügt nicht. Die Vereinbarung und Bereitstellung von Austausch und Vernetzung – einschließlich der Klärung von Fragen zum eigenen Verständnis des bisher Gelernten (persönliche Lernkontrolle) – reicht nicht aus. Wird in dem betreffenden Vertrag eine Lernerfolgskontrolle nicht ausdrücklich erwähnt oder vereinbart, dass irgendwelche Prüfungsaufgaben oder Gelegenheiten gegeben werden, sich über den Lernerfolg rückzuversichern, und wird das betreffende Programm auch nicht als Lehrgang, Studium oder in ähnlicher Weise bezeichnet und soll auch kein Abschluss erworben werden, fehlt es an der vereinbarten Lernerfolgskontrolle.

Praktische Empfehlung

Um den gesetzlichen Anforderungen des FernUSG zu genügen, sollte der Anbieter klar dokumentieren, wie die Anteile der verschiedenen Unterrichtsformen verteilt sind und sicherstellen, dass der Fernunterricht überwiegend räumlich getrennt stattfindet und keine vertragliche Lernkontrolle zugesichert wurde.

Fazit: Prüfen Sie Ihre Verträge umgehend auf Hinweise zur Lernkontrolle.

Kontakt: Für weitere Informationen und Unterstützung bei der ZFU-Zulassung kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir helfen Ihnen gerne weiter, die Anforderungen zu erfüllen und den Zulassungsprozess erfolgreich zu durchlaufen.