Individuelle Anerkennung von Fachkundeausweisen
In der Schweiz ist die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Fachkundeausweisen nach der Verordnung über nichtionisierende Strahlung und Schall (NiSV) nur individuell und kostenpflichtig möglich. Eine Anerkennung ganzer Ausbildungsabschlüsse deutscher NiSV Schulen kann nicht erfolgen.
Voraussetzungen und Verfahren
- Vollständiges Gesuch: Der Antragsteller muß ein vollständiges Gesuch einreichen, das alle relevanten Ausbildungs- und Prüfungsunterlagen enthält.
- Inhaltsgleichheit: Die Anerkennung der Gleichwertigkeit wird nur gewährt, wenn die Inhalte der absolvierten Ausbildungen denen entsprechen, die für den Sachkundenachweis durch die schweizerische Trägerschaft festgelegt wurden.
Vorgehensweise für die Anerkennung
- Gesuch um Anerkennung einreichen: Interessenten müssen ein Gesuch um Anerkennung an die folgende E-Mail-Adresse schicken: anerkennungen-nissg@bag.admin.ch. Sie werden dann die erforderlichen Unterlagen erhalten.
- Einreichung beim BAG: Nach der Schulung müssen die Absolventen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Gesuch um Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer NiSV Fachkunde stellen.
Kosten
- Gebühren: Das Verfahren kostet 800.- Franken für einen Sachkundenachweis und 350.- Franken für jeden zusätzlichen Sachkundenachweis.
Erfolgsaussichten
- Fall zu Fall Entscheidung: Die Anerkennung eines NiSV Zertifikats kann nicht garantiert werden und erfolgt individuell.
- Gute Chancen für deutsche NISV-Zertifikate: Die Chancen auf Anerkennung sind relativ gut, vorausgesetzt, die absolvierten Kurse entsprechen den geforderten Inhalten und es wurden praktische Behandlungen durchgeführt.
Kontakt für weitere Fragen
Für weitere Fragen und Unterstützung steht das zuständige Team beim BAG gerne zur Verfügung. Sie können sich jederzeit an die DEGEUK wenden, um zusätzliche Informationen oder Klärungen zu erhalten.

