Das Dekret, dass es nicht-ärztlichen Dienstleistern verbot Laser oder gepulstes Licht (IPL) für die Haarentfernung anzuwenden wurde am 8.November 2019 aufgehoben.
Begründung: Machtmissbrauch des Gesundheitsministers, Verstoß der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU.
Link: ECLI:FR:CECHR:2019:424954.20191108
Für alle, die gerade keinen Übersetzer zur Hand haben hier eine Maschinenübersetzung.
Der Verband begrüßt die Entscheidung und prüft ob die nationalen Arztvorbehalte für nicht-invasive ästhetische Behandlungen apparative Behandlungen ebenfalls gegen EU Recht verstoßen.
Prima! Machtmisbrauch ist hier das richtige Wort!
So steht es in der Mitteilung der Behörde