Arztvorbehalt für Laser Haarentfernung in Frankreich aufgehoben.

 

Das Dekret, dass es nicht-ärztlichen Dienstleistern verbot Laser oder gepulstes Licht (IPL) für die Haarentfernung anzuwenden wurde am 8.November 2019 aufgehoben.

Begründung: Machtmissbrauch des Gesundheitsministers, Verstoß der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU.

Link: ECLI:FR:CECHR:2019:424954.20191108

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Der Verband begrüßt die Entscheidung und prüft ob die nationalen Arztvorbehalte für nicht-invasive ästhetische Behandlungen apparative Behandlungen ebenfalls gegen EU Recht verstoßen.