Die EU Verordnung 2019/1020 intensiviert die Marktüberwachung

 

Nicht konforme und unsichere Produkte stellen eine Gefahr für die Bürger dar und können den Wettbewerb mit Wirtschaftsakteuren verzerren, die in der Union konforme Produkte verkaufen.

Damit seriöse Marktteilnehmer gebührend geschützt und Bedingungen geschaffen werden, unter denen ein fairer Wettbewerb auf dem Unionsmarkt für Waren gelingen kann, wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten veröffentlicht.

Damit seriöse Marktteilnehmer gebührend geschützt und Bedingungen geschaffen werden, unter denen ein fairer Wettbewerb auf dem Unionsmarkt für Waren gelingen kann, wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten veröffentlicht.

Ziel der Verordnung ist es, nicht-konforme Produkte vom Unionsmarkt fernzuhalten. Erreicht werden soll dies durch eine strengere Marktüberwachung, die Bereitstellung klarer, transparenter und umfassendere Vorschriften für die Wirtschaftsakteure, die Verschärfung von Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den mit der Durchsetzung betrauten Behörden, insbesondere mit den Zollbehörden.

Die Kommission soll besondere Systeme für vor der Ausfuhr stattfindende Kontrollen zu genehmigen. Produkte, die vor der Ausfuhr im Rahmen der Risikobewertung kontrolliert wurden sollen von den zuständigen Behörden vertrauenswürdiger eingestuft werden als vergleichbare Produkte, die vor der Ausfuhr keiner Kontrolle unterzogen wurden. Welche besondere Kennzeichnung derartige Produkte haben ist leider noch unbekannt.

Insgesamt wird es mehr und durchdachtere Kontrollen und somit eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit für nicht EU konforme Geräte geben. Um das Ziel erreichen zu können sollen Behörden auch mit nicht-staatlichen Organisation zusammenarbeiten. Mit unserer Schwarzen Liste der Geräte und der Zertipedia Datenbank haben wir beste Voraussetzungen geschaffen, den Markt für Geräte ein wenig transparenter zu gestalten.  

Die Verordnung wurde am 25. Juni 2019 veröffentlicht und muss ab dem 16. Juli 2021 angewendet werden.