NiSV- Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat heute die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen in einer Gemeinsamen Richtlinie veröffentlicht.

Das BMU bedankt sich für die zahlreichen Stellungnahmen von Vertretern der Verbände und weiterer Akteure, für ihre wertvollen Inputs.

Auch wurde auf der Webseite des BMU angekündigt, ein Akkreditierungsverfahren auf Grundlage der Fachkunderichtlinie vorzubereiten. Allerdings müsse man sich hier etwas gedulden, weil neue Akkreditierungsverfahren naturgemäß Zeit benötigen.

Dies könnte auch der Grund dafür sein, dass das Land Sachsen-Anhalt mit der Ratifizierung der NiSV-Richtlinie warten will. 

Was bedeutet die Veröffentlichung der NiSV-Richtlinie für die Branche?

Solange kein zertifiziertes Anerkennungsverfahren durch einen akkreditierten Zertifizierer erfolgt ist, kann kein Bildungsträger seriös Fachkundekurse anbieten.

Schulungsteilnehmer gingen das maximale Risiko ein, dass ihre bescheinigte Teilnahme umsonst war. Selbst wenn es Geld-zurück-Garantien geben sollte, ist zu beachten, dass der nicht unerhebliche zeitliche Aufwand verloren ginge. Ob man sein Geld tatsächlich zurück erhalte wenn das Geschäftsmodell eines nicht zertifizierten Bildungsträgers scheitert, sei dahin gestellt.

Unter diesen Voraussetzungen sollte nicht mehr am Terminplan der NiSV festgehalten werden.

Die DEGEUK und die Handelnden Verbände fordern eine Verschiebung für die erste Stufe der NiSV wenigstens zum 31.12.2022 und für die Fachkundenachweise zum 31.12.2023.

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieser Pressemitteilung ist durch den BMU/Länder-Beschluss zur Akkreditierung konkretisiert worden. Lesen Sie bitte unsere aktualisierten Meldungen zum Thema.