Unter der Führung der DEGEUK wurde Verfassungsbeschwerde gegen die Arztvorbehalte der NiSV eingereicht.
Der Verfassungsbeschwerde ging ein von der DEGEUK beauftragtes Rechtsgutachten voraus. Eine namhafte Münchener Großkanzlei, spezialisiert auf Verwaltungsrecht hat in einem umfangreichen Rechtsgutgutachten die NiSV und insb. die Arztvorbehalte als verfassungswidrig eingestuft.
Unsere Hoffnung gilt nun den Verfassungsrichtern begangenes Unrecht der Bürokratie rückgängig zu machen und die zerstörten Existenzen zu entschädigen.
Den nachfolgend aufgeführten Sponsoren (in alphabetischer Reihenfolge) dankt der Vorstand ausdrücklich, die es möglich machten unserer schwer getroffenen Branche neue Hoffnung zu schenken.
– Amaderm – German Medical Beauty Academy – Hairfree – Klapp Cosmetics, Kosmetiker-Innung Hannover – Lailique – MBC Medical Bio Care – Müller German Beauty Tech – Semaco Sun Sky – Senzera – SEVEN-COS – SunUp – Tech4beauty
und weitere Firmen, die anonym bleiben wollten.
Vielen vielen Dank hierfür!
Mehr als lernen, Sorgfalt , Hygiene und unsere Arbeit können wir nun mal nicht tun
Aber mit dem Verbot können wir auch nicht unsere Geräte abbezahlen , und mit Druck mal eben ein Heilpraktiker zu machen ist auch unmöglich.
Ich bin völlig fertig mit all diese Verordnungen , dann noch Corona obendrauf ….
Wie soll man das überstehen
Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Viele Grüße aus dem schönen Harz,
Martine Sühl
Harzästhetik