Das Bundesamt für Gesundheit BAG, Abteilung Strahlenschutz, hat seine online-Informationen zur Verabschiedung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und der dazugehörigen Verordnung (V-NISSG) aktualisiert.
So werden eine Reihe von kosmetischen Behandlungen konkret benannt, die von nicht-Medizinern mit Fachkundenachweis eigenverantwortlich durch- und ausgeführt werden dürfen.
Die folgenden zwölf Behandlungen dürfen ab 1. Juni 2024 nur noch mit einem Sachkundenachweis angeboten und durchgeführt werden:
- Akne
Cellulite und Fettpolster
Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi (kleiner 3 mm und nicht in Augennähe)
Falten
Narben
Nagelpilz
Postinflammatorische Hyperpigmentierung
Striae
Entfernung von Haaren
Entfernung von Permanent Make-up (nicht in Augennähe)
Entfernung von Tätowierungen mittels nicht ablativen Lasern (nicht in Augennähe)
Akupunktur mittels Laser
Mit großer Genugtuung lesen wir, dass die Schweizer Behörden den fachlich involvierten Branchen- und Berufsverbänden in einer Trägerschaft die Verantwortung über die Ausarbeitung der Ausbildungspläne und der Prüfungsbestimmungen überträgt.
Hierzu findet am 30.April 2019 in Bern eine Sitzung mit den eingeladenen Berufs- und Branchenverbänden statt.
Im Anschluss soll eine weitere Verordung veröffentlicht werden, die den Fachkundeerwerb und die Prüfungsbedingungen regelt.