Schweiz: Wichtige Informationen zur V-NiSSG

 

Das Bundesamt für Gesundheit BAG, Abteilung Strahlenschutz, hat seine online-Informationen zur Verabschiedung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und der dazugehörigen Verordnung (V-NISSG) aktualisiert.

So werden eine Reihe von kosmetischen Behandlungen konkret benannt, die von nicht-Medizinern mit Fachkundenachweis eigenverantwortlich durch- und ausgeführt werden dürfen.

Die folgenden zwölf Behandlungen dürfen ab 1. Juni 2024 nur noch mit einem Sachkundenachweis angeboten und durchgeführt werden:

  • Akne
    Cellulite und Fettpolster
    Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi (kleiner 3 mm und nicht in Augennähe)
    Falten
    Narben
    Nagelpilz
    Postinflammatorische Hyperpigmentierung
    Striae
    Entfernung von Haaren
    Entfernung von Permanent Make-up (nicht in Augennähe)
    Entfernung von Tätowierungen mittels nicht ablativen Lasern (nicht in Augennähe)
    Akupunktur mittels Laser

Mit großer Genugtuung lesen wir, dass die Schweizer Behörden den fachlich involvierten Branchen- und Berufsverbänden in einer Trägerschaft die Verantwortung über die  Ausarbeitung der Ausbildungspläne und der Prüfungsbestimmungen überträgt.

Hierzu findet am 30.April 2019 in Bern eine Sitzung mit den eingeladenen Berufs- und Branchenverbänden statt.

Im Anschluss soll eine weitere Verordung veröffentlicht werden, die den Fachkundeerwerb und die Prüfungsbedingungen regelt.