Schweiz: Klare rechtliche Handlungsanweisungen für kosmetische Behandlungen

 

Unser Nachbar, die Schweiz zeigt wieder einmal wie man klare und leicht verständliche Rechtsgrundlagen bei den kosmetischen Behandlungen schafft.

Das kürzlich veröffentlichte Merkblatt der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen und zeigt die exakte Abgrenzung zwischen erlaubter kosmetischer Behandlungen für Kosmetiker*innen zu den medizinischen der Ärzt*innen auf. Die Behörden legen auch klar fest, welche Behandlungen durch die Ärzt*innen delegiert werden können und wie die Zusammenarbeit zwischen Ärzt*innen und Kosmetiker*innen geregelt ist. Das Papier gibt auch Auskunft wer welche Leistung abrechnen darf und wie Behandlungen beworben werden dürfen.

Das gesamte Dokument ist auch als pdf Download verfügbar.