Weitermachen oder Aufhören?

Diese Frage beschäftigt derzeit die Unternehmer der Branche

Wenn die Dienstleistungskosmetik nicht arbeitet kann, ist die gesamte Kosmetik-Branche betroffen. Alle großen wie kleinen Zulieferer sind von den Zwangsschließungen der Kosmetikinstitute betroffen. Es geht die Sorge um, wie es weitergehen kann. Andes als herstellende Unternehmen, die wenn die Wirtschaft wieder läuft, können mit Sonderschichten verlorene Umsätze ausgleichen. Dienstleister haben diese Möglichkeit nicht. Der verlorene Umsatz kann nie wieder erwirtschaftet werden. Damit genau diese Betriebe dennoch nicht aufgeben müssen, hat die Bundesregierung heute den größten Haushalt in ihrer Geschichte beschlossen. Wenn auch der Bundesrat den Hilfspaketen am Freitag zustimmt, kann das Geld in den nächsten Tagen ausgezahlt werden.

Weiter unten werden die heute beschlossenen Pakete vorgestellt.

Keine Volkswirtschaft ist im Stande einen Stillstand über einen längeren Zeitraum durchzuhalten. Impfstoffe sind frühestens in 12 Monaten verfügbar, solange werden wir nicht untätig sein können. Es muss also unter Hochdruck an einem Exit aus dem Stillstand gearbeitet werden. Der Exit darf einerseits nicht die Gesundheit der Bürger gefährden, andererseits darf die Wirtschaft nicht zu sehr schrumpfen.

Wie ein Exit aus dieser Situation aussehen kann zeigt uns Süd-Korea. Zunächst wurde die Rate der Neuinfizierten auf eine 2-stellige Zahl reduziert. Alle, die zurück an die Arbeitsplätze gehen werden auf COVID-19 getestet. Die Infizierten bleiben in Quarantäne, die gesunden gehen zur Arbeit und nehmen wieder kontrolliert am öffentlichen Leben teil. Es scheint, die Bevölkerung akzeptiert das es eine neue Krankheit gibt, mit der man leben muss. Es werden sich mit dieser Strategie sicherlich weitere Menschen neu anstecken. Solange die Ansteckungsrate kontrolliert gering bleibt funktioniert das Gesundheitssystem. Die Maßnahmen werden flankiert durch Desinfektionsmaßnahmen an öffentlichen Plätzen und Wohngegenden. Selbstverständlich trägt jeder Bürger in öffentlichen Räumen die obligatorische Schutzmaske. Übrigens gehören diese Gesichtsmasken zum Straßenbild in Asien. Auch ohne Corona-Epidemie trägt man eine Maske um andere zu schützen, wenn man erkältet ist oder einfach nur um sich selbst vor der Luftverschmutzung zu schützen. Der Westen hat in Punkto Rücksicht und Infektionsschutz der Atemwege noch viel Nachholbedarf.

Für unsere Betriebe gibt zur Überbrückung und Erhaltung der Liquidität die folgenden Hilfen:

Liquiditätshilfen sind rückzahlbare Darlehen und können seit dem 23. März 2020 über alle Hausbanken beantragt werden.

Bei den vom Bund angekündigten Direktzuschüssen handelt es sich um Zuschüsse. Über wen und ab wann diese Zuschüsse ausgezahlt werden, erfahren Sie hier in den nächsten Tagen.

Ansprechpartner ist Ihre Hausbank oder ein anderer Finanzierungspartner Ihrer Wahl in Ihrer Nähe. Eine direkte Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist nicht möglich.

Seit 23. März 2020 können Anträge für die wegen Corona erweiterten Programme der KfW und der Förderinstitute der Bundesländer zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen bei allen Banken und Sparkassen gestellt werden.

Achtung: KfW Kredite werden nur gewährt, wenn das Unternehmen am 31.12.2019 eine positive Bilanz hatte. Reden Sie mit Ihrem Steuerberater darüber, der weiß was zu machen ist.

Welche Unterlagen Sie bei Ihrer Hausbank einreichen müssen, entscheiden die Banken selbst. Bitte fragen Sie bei Ihrem Bankberater nach. 

Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Hier ist die Liste der Länderhilfen:

Selbstständige und kleine Unternehmen

Bis 5 Mitarbeiter: Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro. 

Bis 10 Mitarbeiter: Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro. 

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt, aber versteuert werden – sofern das Unternehmen in diesem Jahr einen Gewinn macht. Berechtigt sind nur Unternehmen, die vor März keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatten. Das könnte für einige unserer Mitgliederbetriebe schwierig darzustellen sein. Durch die Regelung der NiSV und der immer noch nicht vorliegenden Richtlinie zum Fachkundeerwerb, haben sich viele Betriebe mit Investitionen zurückgehalten. Verschärfend hinzu kam auch noch, dass im Ausland bestellte Ware nur gegen Vorkasse geliefert wird. Kommt die Ware nicht, wegen fehlende Bauteile, oder der Einschränkung des Frachtvolumens sinkt die Liquidität der Unternehmen sehr schnell. Daher ist die Aussage des Wirtschaftsministers wichtig: „Das Geld steht bereits Anfang nächster Woche zu Verfügung.“  

Wie kommt man an die Hilfspakete?

Die Auszahlung erfolgt über die Landesförderbanken.

Deutschlands Landes-Förderbanken aller 16 Bundesländer findet man hier:

Baden-Württemberg, L-Bank, www.l-bank.de

Bayern, LFA Förderbank, www.lfa.de

Berlin, IBB, www.ibb.de

Brandenburg, ILB, www.ilb.de

Bremen, Bremer Aufbaubank, http://www.bab-bremen.de

Hamburg, BG HH, www.bg-hamburg.de

Hessen, WI-Bank, http://www.wibank.de

Mecklenburg-Vorpommern, LFI-MV, www.lfi-mv.de

Niedersachsen, NBank, www.nbank.de

Nordrhein-Westfalen, NRW.Bank, www.nrw-bank.de

Rheinland-Pfalz, ISB, www.isb.rlp.de

Saarland, SIKB, www.sikb.de

Sachsen, SAB, www.sab.sachsen.de

Sachsen-Anhalt, IB-Sachsen, www.ib-sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein, IB-SH, www.ib-sh.de

Thüringen, Aufbaubank, www.aufbaubank.de

Einige Bundesländer haben bereits eigene Unterstützungsprogramme aufgelegt.

Hessen hat beispielsweise Finanzämter dafür sensibilisiert, Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen. Ein formloser Antrag reicht aus. Machen Sie davon Gebrauch.

Haben Sie Fest-Angestellte?

Dann Kurzarbeitergeld spätestens jetzt beantragen, dann wir es noch für März ausgezahlt. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung Kurzarbeitergeld muss jeden Monat neu durch Arbeitszeitlisten beantragt werden.

Minijobber sind grundsätzlich vom Bezug von Kurzarbeitergeld ausgenommen, denn sie sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.  Aushilfskräfte (Minijobber) haben 4 Wochen Kündigungsfrist. Entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen.

In dem Antrag zum Kurzarbeitergeld wird auch abgefragt, ob Urlaub vorrangig vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld eingebracht werden kann. Dies muss der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern abklären. Können die Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit einsetzen, z.B. weil sie diesen bereits verplant haben, so  müssen sie auch keinen Urlaub nehmen.

Steuern

Beantragen Sie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen auf € 0,00


In folgenden Bundesländern sind bereits Muster-Anträge veröffentlicht worden:


Zu beachten ist, dass die Antragsformulare zunächst nur für die jeweiligen Länder bzw. Stadtstaaten gelten.

Holen Sie Lastschriften zurück und beantragen Sie beim Finanzamt sofort danach die Stundung des Betrages.

Die Stundung kann in allen Bundesländern beim zuständigen Finanzamt für bereits fällige sowie fällig werdende Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) beantragt werden. Dies gilt ebenso für die Beantragung der Herabsetzung der Vorauszahlungen.

 In folgenden Bundesländern kann darüber hinaus zur Schaffung von Liquidität auch die Rückzahlung der bereits geleisteten Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 beantragt werden:


Es ist zu beachten, dass dies keine bundeseinheitliche Regelung ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass noch weitere Bundesländer die Rückzahlung ermöglichen werden. Daher ist eine Prüfung der jeweiligen Situation in den einzelnen Bundesländern vorzunehmen. Die Finanzverwaltungen der Bundesländer geben hierzu Informationen auf ihren Webseiten:
 

In Bezug auf die Gewerbesteuer kann die Herabsetzung des Steuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Mittelbar ergibt sich daraus dann auch eine Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen seitens der Kommune. Die Stundung der Gewerbesteuer muss bei der zuständigen Kommune beantragt werden. In Berlin, Bremen und Hamburg, wo die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nicht den Gemeinden übertragen worden ist, sind die Anträge an das zuständige Finanzamt zu richten.

Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer können nicht gestundet werden. Bei der Lohnsteuer (und der Kapitalertragsteuer) besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub zu stellen.

Bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. Energiesteuer und Stromsteuer) besteht ebenfalls die Möglichkeit sowohl Anträge auf Stundung und Anpassung der Vorauszahlungen bei dem zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Auch kann bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen Vollstreckungsaufschub beantragt werden.

Auf die Erhebung von Stundungszinsen soll in der Regel verzichtet werden. Im konkreten Einzelfall wird dann teilweise oder ganz auf Stundungszinsen verzichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Corona-Pandemie ursächlich für die fehlende Liquidität ist.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Säumniszuschläge soll bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet werden, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. 

Vermieter

Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung/Gewerberäume verlieren. Die Bundesregierung bringt deshalb ein Moratorium für Vertragskündigungen auf den Weg.
Die Bundesregierung schützt Mieterinnen, Stromkunden und Kreditnehmerinnen vor den Folgen einer Corona-bedingten Zahlungsunfähigkeit. Kündigungen sind jeweils für drei Monate tabu. Ihr Vermieter weiß, dass er Ihnen nicht kündigen kann. Fragen Sie nach Stundung der Mietzahlungen, oder Reduzierung während der Krise.

Sozialversicherung

Grundsätzlich können die Betriebe bei ihren Einzugsstellen (= gesetzliche Krankenkassen) die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge unter Hinweis auf Liquiditätsengpässe durch die Corona-Krise beantragen, seit kurzem sogar unter erleichterten Bedingungen. Z.B. können auf Antrag des Arbeitgebers die Beiträge zunächst für die Monate März bis Mai 2020, längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020, gestundet werden. Auch werden keine Stundungszinsen berechnet und keine Sicherheitsleistung gefordert. Jedoch soll die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld bzw. Fördermitteln/Krediten Vorrang vor einer Stundung der Sozialversicherungsbeiträge haben.

Berufsgenossenschaft

Damit die Betriebe infolge der Corona-Krise nicht zu starke Liquiditätseinbußen erleiden, bieten manche Berufsgenossenschaften die Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen. Wir empfehlen daher den vom Corona-Virus finanziell besonders belasteten Betrieben, bei Bedarf eine entsprechende Stundung der Beiträge bei ihrer Berufsgenossenschaft zu beantragen.

Lieferengpässe

Um den Güterverkehr in der EU während der aktuellen Pandemie aufrechtzuerhalten und um sicherzustellen, dass die EU-weiten Lieferketten weiterhin funktionieren, hat Europa Leitlinien für das Grenzmanagement entwickelt und praktische Hinweise zur Umsetzung dieser Leitlinien für die Grenzverwaltung herausgegeben. Die Europäische Kommission bemüht sich derzeit, dass die Mitgliedstaaten von unverhältnismäßigen Maßnahmen absehen.

Das soll aber kein Aufruf sein die Gunst der Stunde zu nutzen um nicht richtlinienkonforme Geräte zu importieren. er Betrieb solcher Geräte bleibt auch in Krisenzeiten illegal und wird verfolgt.

 

Weitere interessante Tipps von unserer Arbeitsgemeinschaft der Handelnden Verbände

ICADA e.V.

Nutzen Sie die Zeit sich neu zu erfinden, Vorschläge finden Sie hier:

https://www.beauty-forum.com/beauty/artikel/im-fokus-halten-sie-ihr-business-am-laufen-43526.html

Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen, die ihre Kurse als Videokonferenzen anbieten haben derzeit Hochkonjunktur.