Reaktion auf Berufsverbot für das Kosmetikergewerbe
- PRESSEMITTEILUNG
04.01.2021
DEGEUK fordert Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf, die Fristen der NiSV zu verschieben.
Am 4.1.2021 hat die Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität e.V. (DEGEUK)* als Branchenverband der apparativen Kosmetik eine wichtige Forderung an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Svenja Schulze, gerichtet. Gegenstand des Schreibens sind die bereits in Kraft getretenen Arztvorbehalte und bevorstehenden Anforderungen an den Erwerb von Fachkunde gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Nach dieser Verordnung dürfen ab dem 31.12.2021 wesentliche Behandlungen der apparativen Kosmetik mit Technologien wie Ultraschall, optische Strahlung (z.B. IPL- und Laser-Behandlungen), Radiofrequenz oder Elektrostimulation nur noch nach dem Nachweis einer anerkannten Fachkunde durchgeführt werden. Bereits zum 31.12.2020 unterstehen bestimmte Anwendungen, die in der NiSV beschrieben werden, zudem unter Arztvorbehalt und sind den Kosmetikdienstleistern somit untersagt.
Nach eingehender Darstellung der drastischen Konsequenzen für das Kosmetikergewerbe, unter den besonders erschwerenden Bedingungen der Corona-Pandemie, fordert DEGEUK die verantwortliche Bundesministerin Svenja Schulze (SPD) dazu auf, die Fristen für die Arztvorbehalte und geforderte Fachkunde um mindestens ein Jahr zu verschieben.
Als Begründung führt DEGEUK auf, dass angesichts der mannigfaltigen Verzögerungen seit der Veröffentlichung der relevanten Inhalte im Bundesanzeiger bisher noch keine anerkannten Fachkundeschulungen in den über 50.000 betroffenen Betrieben und den dort etwa 200.000 beschäftigten Fachkräften durchgeführt werden konnten. Das Kosmetikergewerbe hatte auf die Umstände, die zu diesen Verzögerungen führten, selbst keinerlei Einfluss.
Als hauptsächliche Ursachen für die Verzögerungen nennt die DEGEUK die folgenden Ereignisse:
– 9 Monate Pandemie, die von außergewöhnlich erheblichen betrieblichen Störungen begleitet waren, darunter 4 Monate Komplett-Berufsausübungsverbot für das Kosmetiker-Gewerbe in Deutschland (Lockdown).
– Erheblich verzögerte Festlegung von internen Handlungsanweisungen an die staatlichen Vollzugsbehörden, um so ein bundesweit einheitliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen; hierdurch waren Orientierungshilfen z.B. für interessierte Fachkreise, etwa zur Planung von Schulungen zum Erwerb der nach der NiSV erforderlichen Fachkunde monatelang erschwert.
– Das geplante Akkreditierungsverfahren unter Berücksichtigung der Fachinhalte der DIN EN ISO/IEC 17024 hat sich ebenfalls massiv verzögert.
– Bisher ist eine Akkreditierung, wie sie von den Vollzugsbehörden gefordert ist, durch die mit dieser Aufgabe betraute Akkreditierungsstelle DAkkS noch nicht möglich.
– Wann mit einer Akkreditierung gerechnet werden kann, ist nicht absehbar.
– Damit fehlt die notwendige Infrastruktur zur Ausbildung der betroffenen Anwenderkreise.
Da es noch keine akkreditierten Prüfeinrichtungen und anerkannten Schulungsträger gibt, ist es für die Kosmetikbetriebe bis heute unmöglich, den Forderungen der NiSV und der Vollzugsbehörden nachzukommen und sich auf die Erbringung eines sicher anerkannten Fachkundenachweises vorzubereiten.
Weiter führt DEGEUK an, dass es in der kurzen verbleibenden Zeit auch nicht mehr möglich sein wird, die flächendeckende Schulungsinfrastruktur zu errichten, die notwendig ist, um wöchentlich weit über 1.000 Absolventen die Fachkundeprüfung bestehen zu lassen, jeweils nach wochenlanger Ausbildung überwiegend in Präsenzunterricht.
Darüber hinaus wären die Schulungen mit Kosten von mehreren Tausend Euro pro Person und Fachkundemodul verbunden. Hinzu kämen die Kosten für wochenlange Hotelunterkunft und Verpflegung. Währenddessen müssten die Betriebe gleichzeitig geschlossen werden, und dies nach einem monatelangen Lockdown.
Andererseits können sich die Kosmetikstudios auch nicht erlauben, die betroffenen Behandlungen einfach einzustellen, da sie ein wesentliches Geschäftsfeld darstellen und zudem oft noch Leasingverträge weiter bedient werden müssen. Daher bedeuten die unerfüllbaren Forderungen der NiSV eine existenzbedrohende Gefährdung für einen erheblichen Teil der Betriebe.
Aufgrund der dargelegten Verzögerungen war die gesetzte zweijährige Frist nicht ausreichend, damit sich die Branche auf die neue Verordnung vorbereiten konnte. Daher weist DEGEUK darauf hin, dass unter den gegebenen Bedingungen der kompletten Branche in Deutschland bereits in Teilen ein FAKTISCHES BERUFSVERBOT droht.
Den Endkunden bliebe zur Fortführung ihrer kosmetischen Behandlungen ohne Gesundheitsbezug (!) dann nur noch der Weg zum Arzt. Dies kommentiert DEGEUK wie folgt:
„Es kann doch nicht im Interesse des Verordnungsgebers liegen, nicht nur den Betroffenen den Rest der Hoffnung auf eine erfolgreiche Abwicklung langjähriger Existenz im Bereich körpernaher Anwendungen zu nehmen, sondern auch stattdessen einem Großteil der Bevölkerung in wirtschaftlich angespannter Phase die gleiche Behandlung zum viel höheren Preis bei den Ärzten zuzumuten!“
Der Branchenverband DEGEUK hofft, dass das Kosmetikergewerbe und die verwandten Berufsgruppen Gehör finden und die zuständige Umweltministerin Svenja Schulze eine Fristverlängerung und Überarbeitung der betreffenden Vorschriften in die Wege leitet.
Pressekontakt:
Dr. Eckhard Rumpf
Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität (DEGEUK) e.V., Alt Eschersheim 79, 60433 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 96 86 98 09
E-Mail: rumpf@degeuk.org
Web: http://degeuk.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne wissen , ob die Frist jetzt verlängert worden ist. Es ist einfach unmöglich in so kurzer Zeit die Fachkunde zu bekommen. Ich habe ein Studio, dass mehrere dieser Fachkunde erforderten Geräte braucht. Diese sind zeitlich und vor allem nicht finanziell nach dem langen , harten Lockdown möglich. Ich habe meine Kunden , die im November und Dezember noch für eine Hifu Behandlung kommen wollten. Das sind jetzt finanzielle Einbußen. Leasing ,Mieten, Kassenverträge und vieles mehr, laufen weiter ohne das diese Geräte oder sonstiges gerade genutzt werden können.
Können sie mir eine Antwort schicken.
Vielen Dank und liebe Grüße
Viviene
Schauen Sie bitte auf unsere News Seite, dort aktualisieren wir wenn es etwas neues gibt.
Guten Tag,ich bin seit 11 Jahren im kosmetischen Bereich tätig.Ich bin keine gelernte Kosmetikerin.Mein Betrieb läuft seit 11 Jahren nur durch Mundpropaganda aus,weil die Kunden sehr zufrieden sind.Wir haben wegen lockdown seit letztem Jahr 6 Monate geschlossen.Die ganzen Leasing,Miete,Strom ,Versicherungen usw… laufen die ganze Zeit weiter.Mein hart verdientes Geld und Ersparniss ist drauf gegangen.Ich hab ja nichts dagegen um solche Schulungen zu machen,aber der Kostenpunkt wäre bei mir bei 8000€ und ich müsste die Angestellte auch zu diese Schulung schicken.Wer soll das finanzieren?Da wir keine Einnahmen die Zeit hatten,soll der Betrieb in der Zeit nochmal um mehrere Wochen geschlossen werden?Das hält keiner durch,auch der Verlust an Kundschaft wird da sein.Wir müssen erstmal uns wieder finanziell einfangen.Daher bitte ich ,das es nach hinten verschoben wird,sonst wird werden einige Betriebe Insolvenz anmelden müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank erstmal für Ihren Einsatz.
Mir sind die Entscheidungen der Politik immer noch unverständlich. Ich arbeite nun seit fast 8 Jahren mit all diesen Geräten. In meinem Studio ist noch nie etwas passiert, weil wir sehr verantwortungsvoll mit dem Einsatz der Geräte umgehen.
Mir ist noch immer schleierhaft, was ich in den vielen Stunden, die für die Fachkundenachweise vorgesehen sind, lernen soll, besser gesagt, was mir jemand z.B. 80 Stunden über dauerhafte Haarentfernung erzählen, wo ich schon so lange damit arbeite. Wäre dafür nicht eine 2 Tägige Schulung ausreichend. Woher sollen wir die Zeit für diese Schulungen nehmen, ganz zu schweigen von den Kosten?(In der derzeitigen Situation)
Was ist mit meiner Kryolipolyse, die ich für 24.000,-€ angeschafft habe? Ich darf sie nicht mehr benutzen, kann Sie aber auch nicht verkaufen, durch das Verbot ist dafür kein Interesse. Ich bleibe auf einem Gerät sitzen, das ich lange Zeit ohne Probleme benutzt habe.
Ein erneuter Wahnsinn unserer Politik.
Dies ist einfach nur eine Stellungnahme.
Mir freundlichen Grüßen
Doris Wierer
Wir Kosmetiker/in arbeiten an kranken Häuten und ist kein Luxus. Wir haben ein höheres Hygienekonzept, als die Friseure. Ich kenne viele Friseure, die sich nicht an die Regeln halten, aber diese dürfen früher öffnen. Unsere Kunden brauchen uns. Bitte denken Sie an uns.
Für mich ist das eine reine bürokratische Schikane für
uns Kosmetikerin.
Was sagen eigentlich die Geräte Hersteller dazu?
Ist auch deren Geschäft , wenn es uns verboten wird.
Es ist nicht nachvollziehbar warum Friseure öffnen dürfen und wir Kosmetiker nicht. Bald gibt es niemanden mehr, der öffnen kann, weil alle insolvent sind.
Sehr geehrte Frau Schulze! Ich kann mich der Bitte des DEGEUK nur anschließen.
CG Kosmetik
Hufelandstrasse 15
10407 Berlin
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Cordelia Gast
Ich arbeite seit 7 Jahren mit unseren Geräten und habe für die Geräte und Schulungen viel geld bezahlt. Jetzt nach 8 Monaten gesamt lockdown ist diese Ausgabe nicht drinn
Finanziell nicht noch zusätzlich zum Umsatzrückgang durch die Pandemie machbar , dass man Zeitaufwand und hohe Kosten damit aufgebürdet bekommt . Es muss mindestens um 2 Jahre verlängern werden , bis wir uns etwas erholen konnten .
Unmöglich machbar , bei den wahnsinnigen Umsatzeinbußen!!
Muss mindestens um 2 Jahre verlängert werden !!
Unmöglich bei diesen Umsatzeinbußen!!
Es müsste mindestens um 2 Jahre verlängert werden , denn zusätzlich so hohe Kosten und der Zeitaufwand sind nicht zu schaffen!
Eine Verlängerung der Frist ist durch die derzeitige Situation unabdingbar.
Die NISV steht zwar schon seit längerem im Raum und jeder der sich gut genug mit seiner Branche beschäftigt, wusste dass da was auf uns zukommt. So habe auch ich mir Geld für dieses notwendige Übel angespart. Jedoch hat zu diesem Zeitpunkt noch Niemand hat mit Corona gerechnet, schon gar nicht in diesem Ausmaß und wie soll ich sagen, mit solch bescheidenen Krisenmanagement seitens der Politik. Nachdem wir nun mehrere Monate im Lockdown festsetzen, Hilfen entweder gar nicht oder nur unzureichend bei uns ankommen wird es den meisten Betrieben nicht möglich sein das erstens das Geld für diese Nachweise aufzubringen und 2.dann auch noch den Ausfall im eigenen Institut zu kompensieren. Corona ist für uns alle eine schwierige und besondere Situation, welche besondere Maßnahmen erfordert, deshalb wäre es meiner Meinung auch nur fair eine Fristverlängerung zu bewilligen zumal es ja auch zu Verzögerungen bei der Akkreditierung kommt.
Genau aus diesem Grund kämpfen wir für Gerechtigkeit im Umgang mit unserer Branche. Die EU-hat ohne zu zögern die MDR (Medizinprodukteverordnung) um ein Jahr, gleich zu Beginn der Pandemie verschoben. Was der EU Kommission recht ist, sollte der Bundesregierung billig sein.
1500,-€ für Ultraschall plus evtl Fahrt- und Übernachtungskosten für die Einheiten in der Schule ….
Wer soll sich das dieses Jahr leisten können!!!
Das ist nur ein Beispiel. Andere Kurse für diverse Geräte sind doppelt so teuer.
Unmöglich!!!!
Deshalb müssen wir daran gemeinsam arbeiten, dass die NiSV mindestens solange verschoben wird, bis es akkreditierte Personenzertifizierungsstellen gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin auch für eine Fristverlängerung, da ich in jeden Fachbereich eine Schulung absolvieren muss und ich immer noch nicht öffnen darf, geschweige den Geldverdienen.
Liebe Grüße
Ich schließe mich der Forderung an, mindestens eine Fristverlängerung um 2 Jahre zu erzielen. Wobei mich dieses Gesetz schon reichlich verwundert. Jeder von uns, der mindestens ein betroffenes Gerät gekauft hat, hat zum Teil mehrere Schulungen absolviert. Dazu kommen noch viele Berufsjahre mit erfolgreicher Arbeit mit diesen Geräten. Wäre es also nicht auch zu überlegen, das ab 5 Jahren Berufserfahrung diese Schulungen entfallen, deren Kosten jetzt sowieso für alle Kosmetik Institute, unter der jetzigen Situation nicht zu stemmen ist.
Weiterbildungen sind in der Kosmetik immer wichtig, das tun wir auch alle. Aber Ausbildungen die uns aufgezwungen werden (die so immens teuer sind) , in einer Zeit in der wir seit Monaten nichts verdienen, wir noch nicht einmal wissen von was wir unseren Lebensunterhalt geschweige denn z.b. Miete bezahlen sollen, ist für mich ein Unding. Daher ein klares *Ja* zur Verschiebung der NiSV.
Ich möchte nur sagen, dass ich mit bestem Wissen und höchster Sorgfalt seit fast 20 Jahren mit Geräten arbeite . Die Kunden sind zufrieden und es ist nichts passiert. Was soll das ganze große Theater der Politik gegen uns Kosmetikerinnen. Leute , schaltet die Geräte aus und arbeitet mit euren Superwirkstoffpräparaten .
Die Kunden sollen unsere Hände wieder spüren. Verwöhnprogramm statt noch mehr Kredite !
Wie kann man nur auf die Idee kommen, Ultraschall in der Kosmetik einzusetzen? Und das von Leuten, die keinerlei Ahnung von den Gefahren haben. Geht es da nicht nur im Geldschneiderei? In der Medizin wird Ultraschall für Untersuchungen und Heilbehandlungen eingesetzt. Ärzte wissen um die Gefahren? Kosmetikerinnen wollen Hautstraffung führen. Dazu muß aber erstmal das Gewebe geschädigt werden. Da hilft auch keine Ultraschallschulung, um die Konsequenzen zu erkennen. Die Leute wissen doch gar nicht, was sie da treiben. Verstehe nicht, daß der Gesetzgeber einen solchen Unfug zuläßt.
Ultraschall ist sehr vielseitig und kann für die unterschiedlichsten Behandlungsformen eingesetzt werden. So wird beispielsweise in der Physiotherapie Ultraschall eingesetzt, um Gewebe zu erwärmen. Man nennt diese Methode Diathermie. Der kosmetisch eingesetzte Ultraschall hat eher die Aufgabe die Haut über eine Mikromassage zu vitalisieren und die Permeabilität zu erhöhen. So können kosmetische Wirkstoffe besser in die Haut eindringen und ihre pflegende Wirkung entfalten. Die Branche geht sehr gewissenhaft und verantwortungsvoll mit ihren Kunden um, was der ständige Zuwachs an Kunden eindrucksvoll bestätigt.
Es gibt sicherlich wie in jeder Branche auch schwarze Schafe. Unser Verband kämpft darum, dass seriöse Informationen verbreitet werden und die schwarzen Schafe bekannt gemacht werden. Wenn Sie unsere Schwarze Liste der Geräte https://certificate.degeuk.org/#/blackCertificates besuchen, sehen Sie, dass es uns ernst ist. Wir danken Ihnen für Ihre offene Meinung, weil Sie uns damit die Gelegenheit gaben die Dinge ein wenig geradezurücken.
Das ist doch wieder eine Geldmacherei. Die Politiker werden reicher und die andere sollen armer werden und alles zu sehen. So ein Witz. Dieses Land ist nicht mehr was es früher war. Man wird hinten rum ausgebeutet. Hauptsache neue „Gesetze“ raus bringen. In anderen Ländern geht es um Pandemie aber hier ist es nur noch uns an die Leine halten. So läuft es.
Und Witz an diese Geschichte ist, das man bei jede „Dauerhafte Haarentfernung Schulung“ schon die gleiche Themen gelernt hat wie bei NiSV beigebracht werden nur das man 2500-4000 Euro dafür zahlen muss. Und die Begründung für diese Preise ist? Was kriegt man da in diese 2 Tage beigebracht was so viel kostet!? Also einfach nur noch unverschämt das ganze!!!
Es geht nicht um 2 Tage, sondern um 120 Stunden Fachkunde Elektromagnetische Strahlung und 80 Stunden Fachkunde Dermatologie, also 15 + 10 Tage. Das erklärt auch die Preise. Bei dieser Fachkunde geht es auch nicht nur um dauerhafte Haarentfernung allein, sondern um alle kosmetischen Methoden, in denen elektromagnetische Wellen eingesetzt werden. Es geht also um die Grundlagen. Und ja, für erfahrene Anwender mit solider Ausbildung ist das in Teilen redundant.