Aktualisiert am 13..03.2021, 11:06 Uhr
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist auf Anlagen anwendbar, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen, nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden.
Im § 3 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb NiSV, werden Betreibern von Anlagen (Geräte) umfangreiche Pflichten auferlegt. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit der Erfüllung des §3 (3) NiSV:
Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. In der Anzeige sind der Name oder die Firma des Betreibers, sowie die Anschrift der Betriebsstätte und die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage zu nennen. Der Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen. Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, hat die Anzeige bis zum Ablauf des 31. März 2021 zu erfolgen.
Bei der Recherche der Daten fiel uns auf, dass Stand 10.02.2021 sechs Bundesländer nicht einmal den kleinsten Hinweis auf die NiSV, geschweige ein Formular zu den Meldepflichten eröffnet haben. Der Betreiber kann in diesen Ländern seiner Meldepflicht nicht nachkommen. Denklogisch kann der Betreiber dann auch nicht mit einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommen kann.
Wir werden diese Aufstellung ständig aktualisieren, sowie sich neue Erkenntnisse ergeben.
Für die anderen Nachweise aus §3 (1) und (2) verweisen wir unsere Mitglieder auf das Mitgliederportal.
Weitere Meldungen zur NiSV
Land | Gerätemeldung Formular | Zuständige Stelle |
![]() Baden-Württemberg |
Allgemeine Informationen (u.a. Auszug aus der NISV)
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|
![]() Bayern |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Regierung der Oberpfalz Regierung von Mittelfranken Regierung von Niederbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberfranken Regierung von Schwaben Regierung von Unterfranken |
![]() Berlin |
Allgemeine Informationen
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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) |
![]() Brandenburg |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
LAVG, Dezernat Marktüberwachung, Recht (AMR) |
![]() Bremen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen |
![]() Hamburg |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde Zuständigkeit noch nicht geklärt. Zuständige oberste Landesbehörde Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Quelle: BMU, 21.3.2021) |
![]() Hessen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung
|
Durch Eingabe der PLZ automatische Zuordnung |
![]() Mecklenburg-Vorpommern |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
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![]() Niedersachsen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Zuständiges Gesundheitsamt durch Eingabe der PLZ finden |
![]() Nordrhein-Westfalen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Münster |
![]() Rheinland-Pfalz |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Regionale Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht |
![]() |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
![]() Sachsen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 25 |
![]() Sachsen-Anhalt |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
(Anzeigen nach § 3 Absatz 3 NiSV richten Sie bitte an die für Sie zuständige Vollzugsbehörde.)
Zuständige Vollzugsbehörde Zuständigkeit noch nicht geklärt. Zuständige oberste Landesbehörde Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat 32 – Technischer und stoffbezogener Arbeitsschutz: arbeitsschutz@ms.sachsen-anhalt.de Turmschanzenstraße 25 (Quelle: BMU, 21.3.2021) |
![]() Schleswig-Holstein |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) Dezernat 33 – Medizinprodukteüberwachung |
Thüringen |
Allgemeine Informationen Online Anmeldung Formulare |
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21 Standort Suhl Adresse Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl Telefon +49 361 57-3814302 |
Hallo
was ist mit Baden Würtemberg?
Betreibe ein Laser Hasrentfernungsgerät seit vielen Jahren.
Laserschutzbeauftragten Schein vorhanden.
wo sorge ich für Fachkundenachweis und wo melde ich dies?
Anerkannte Fachkundekurse erkennt man daran, dass die Personenzertifizierungsstellen diese auf ihren Webseiten listen. Stand heute 15.2.2021 gibt es keine Fortbildungskurse, von denen eine Konformitätsvermutung ausgeht.
Hallo 🙋🏼♀️
An welche Stelle in BW melde ich mein Gerät?
Bei der Recherche der Daten fiel uns auf, dass Stand 10.02.2021 sechs Bundesländer nicht einmal den kleinsten Hinweis auf die NiSV, geschweige ein Formular zu den Meldepflichten eröffnet haben. Der Betreiber kann in diesen Ländern seiner Meldepflicht nicht nachkommen. Denklogisch kann der Betreiber dann auch nicht mit einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommen kann.
Wir werden diese Aufstellung ständig aktualisieren, sowie sich neue Erkenntnisse ergeben.
Hallo,
für uns ist Düsseldorf zuständig und wenn ich das NiSV Formular auswählen möchte, kommt ein Error – Fehler. Kann mir jemand dringend helfen?
Wir hatten das ja bereits weiter oben sinngemäß beantwortet: bis auf die verlinkten allgemeinen Informationen, die auf einen laufenden Abstimmungsprozess verweisen, gibt es keine Details. Außer für den RP Arnsberg sind keine Ansprechpartner benannt. Eine ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Ausstattung erscheint uns daher nicht möglich. Ganz ausdrücklich ohne jetzt Rechtsberatung vorzunehmen (das können wir weder noch dürfen wir es) vermuten wir daher, dass man Sie deshalb auch nicht wird belangen können. Sie sollten jedoch den gegenwärtigen Stand für den Fall der Fälle langfristig nachvollziehbar dokumentieren (Screenshots, z.B. auf ins Leere gehende Suche nach NISV).