Das sollen die Wirtschaftsakteure jetzt beachten.
Die Schweiz hat seit Ende Mai 2021 für Medizingeräte den Status eines EU-Drittlandes.
Daher ändern sich die Regeln für Hersteller, Händler und Anwender von Medizinprodukten, wie z.B. Haarentfernungslasern. Die wichtigsten Regeln nachfolgend kurz dargestellt: