Am 24. Januar 2023 wurden wir gebeten, den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz
vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kommentieren. Rechtzeitig vor der Abgabefrist zum 14.02.2023 haben wir unsere Kommentare beim Ministerium eingereicht. Das Anschreiben und die Stellungnahme finden Sie hier.
Zusammenfassung für Eilige
Das Wichtigste …
- Wegen der Fehlleistung einer einzelnen Schule wird die gesamte Branche in die Verantwortung genommen;
- Die sich langsam erholende Branche soll erneut belastet werden;
- Probleme zwischen den akkreditierten Personenzertifizierungsstellen und Schulen werden auf dem Rücken der Anwender ausgetragen;
- Keine nachträgliche Aberkennung der ausgestellten Zertifikate;
- Je komplexer das Verfahren, desto mehr Fehler wahrscheinlicher;
- Keine höhere Sicherheit oder besser Qualität durch die Personenzertifizierungsstelle;
- Harmonisierung der Lerninhalte und Prüfungsfragen gefordert;
- Heilpraktiker müssen nicht Grundlagen der Haut und Hautanhangsgebilde nachweisen;
- und vieles mehr.
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