Inhaber eines NiSV-Fachkundenachweises, die keine Prüfung vor einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle abgelegt haben, verlieren ihre erworbene NiSV-Fachkunde am Stichtag 31.12.2025.
🚨 Konsequenz: Ein Arbeitsverbot für Anwendungen mit NiSV-pflichtigen Geräten!
Lösung: Prüfung rechtzeitig ablegen!
Um den Verlust der Fachkunde zu vermeiden, ist eine Prüfung vor einer Personenzertifizierungsstelle notwendig – spätestens bis zum Jahresende 2025.
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Ja, aufgrund der Änderung der NiSV am 12.06.2023 und der neuen NiSV-Fachkunderichtlinie vom 27.02.2024 haben sich die Bedingungen für den Erwerb der Fachkunde geändert. Es ist eine Prüfung vor einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erforderlich, um die Fachkunde zu behalten.
Das hängt davon ab, wo und unter welchen Bedingungen die Prüfung abgelegt wurde. Durch die nachträgliche Verschärfung der NiSV wurden Prüfungen, die nicht bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle abgelegt wurden, nachträglich für ungültig erklärt. Die Frist zur Nachprüfung endet am 31.12.2025.
Die Änderungen wurden eingeführt, um bundeseinheitliche Qualitätsstandards für die Fachkunde sicherzustellen. Ziel ist, dass ausschließlich nachweislich geprüfte Fachkräfte nichtionisierende Strahlung anwenden.
Bis zum 31. Dezember 2025 kann die Fachkunde auch durch geeignete Schulungsnachweise bestätigt werden, ohne dass eine neue Prüfung notwendig ist.
Ein geeigneter Schulungsnachweis muss folgende Kriterien erfüllen, um als Nachweis für die Fachkunde gemäß NiSV anerkannt zu werden:
Nach dem 31. Dezember 2025 ist für die Erneuerung der Fachkunde wieder ein Zertifikat erforderlich, welches eine Prüfung voraussetzt.
Ja, falls Ihre Fachkunde nicht durch eine Prüfung vor einer DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle erworben wurde, muss diese spätestens bis zum 31.12.2025 nachgeholt werden.
Ohne erfolgreich bestandene Prüfung erlischt Ihre NiSV-Fachkunde zum 31.12.2025. Danach dürfen Sie keine NiSV-pflichtigen Anwendungen mehr durchführen, was einem Arbeitsverbot für betroffene Geräte gleichkommt.
Die Prüfung besteht aus:
Ja, bis zum 31.12.2025 gilt eine Übergangsfrist. Während dieser Zeit können Betroffene ihre Prüfung nachholen, um die Fachkunde zu behalten. Danach wird eine Fachkunde ohne Prüfung ungültig.
Die NiSV-Fachkunde ist fünf Jahre gültig. Danach ist eine Aktualisierungsschulung mit einer erneuten Prüfung erforderlich.
Die Schulung ist in Module unterteilt:
Jede Fachkundegruppe hat spezifische Anforderungen, die in Lerneinheiten (LE) aufgeteilt sind.
Die Prüfungen dürfen nur durch Zertifizierungsstellen abgelegt werden, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sind.
Ja! Viele Schulungsanbieter bieten spezielle Vorbereitungskurse an, die unter anderem:
Ab diesem Datum gelten die regulären Anforderungen: Eine Erneuerung der Fachkunde setzt dann die Teilnahme an einer Aktualisierungsschulung sowie das Bestehen einer Prüfung voraus.
Wurde diese Bescheinigung von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle ausgestellt, bleibt das Zertifikat bis zum Ablaufdatum gültig, und eine Prüfung ist vor diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Soll die Fachkunde jedoch nach dem 31. Dezember 2025 verlängert werden, ist eine Aktualisierungsschulung sowie eine Prüfung notwendig.
Die Regelungen zum Erwerb der Fachkunde sind in folgenden Dokumenten festgelegt:
Falls Sie weitere Fragen haben oder eine Prüfungsvorbereitung wünschen, kontaktieren Sie eine anerkannte Schulungsstelle, eine akkreditierte Prüfungsinstitution oder Ihren Verband.