Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am 7. März 2024 eine aktualisierte Fachkunderichtlinie nach § 5 NiSV im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 07.03.2024 B5). Diese enthält eine wichtige Übergangsregelung für alle Bildungseinrichtungen, die NiSV-Fachkundeschulungen anbieten oder angeboten haben.
Die Anerkennung von Schulungsanbietern kann bis zum 31. Dezember 2025 auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Zeiträume erfolgen, sofern für alle Zeiträume die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt wurden:
„Die Anerkennung eines Schulungsanbieters kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 auch rückwirkend erteilt werden.
Die rückwirkende Anerkennung kann sich dabei auch auf in der Vergangenheit liegende, abgeschlossene Zeiträume beziehen.
Entscheidend ist, dass für alle Zeiträume, für die die rückwirkende Anerkennung gelten soll, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.“
(Fachkunderichtlinie nach § 5 NiSV, Nr. 5.1, BAnz AT 07.03.2024 B5).
Die Antragstellung auf Anerkennung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle möglich (z. B. ZDH-ZERT, APV-ZERT, DEKRA, e-certification).
Die Anerkennung kann für bereits abgeschlossene Schulungszeiträume rückwirkend erfolgen, sofern alle Anforderungen (Lehrpläne, Fachdozenten, Ausstattung, Prüfungsorganisation usw.) erfüllt wurden.
Nach Ablauf der Frist ist eine nachträgliche Anerkennung ausgeschlossen.
Schulungsnachweise von nicht anerkannten Einrichtungen können nach dem 31. Dezember 2025 von Behörden nicht mehr als gültige NiSV-Fachkunde anerkannt werden.
Teilnehmende sollten deshalb prüfen, ob ihr Bildungsträger über eine gültige Anerkennung verfügt oder rechtzeitig den Antrag gestellt hat.
Es wird empfohlen, den Antrag auf Anerkennung spätestens im Herbst 2025 einzureichen, um ausreichend Zeit für Prüfverfahren, Rückfragen und die Bereitstellung notwendiger Unterlagen zu sichern.
Quelle: Fachkunderichtlinie nach § 5 NiSV, Bekanntmachung des BMUV vom 07.03.2024, Bundesanzeiger BAnz AT 07.03.2024 B5.
Offizielle Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Auf Wunsch unterstützt die DEGEUK ihre Mitgliedsschulen bei der Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren, z. B. mit Mustervorlagen für Zertifizierungsunterlagen, Audit-Checklisten, Dozenten-Nachweisen und Lehrplänen gemäß Fachkunderichtlinie 2024.
