Zusammenfassung zur Gültigkeit und Aktualisierung der NiSV-Fachkunde – Information für Schulen und Schüler
In den letzten Monaten sind vermehrt Unsicherheiten bezüglich der Gültigkeitsdauer der NiSV-Fachkunde und den Anforderungen zur Aktualisierung aufgetreten, die insbesondere Schulen und deren Schüler betreffen. Folgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die in der Praxis aufgetreten sind:
Gültigkeit der NiSV-Fachkunde: Die NiSV-Fachkunde hat eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Prüfungsdatum, unabhängig davon, wann die Fachkunde bei der Behörde eingereicht wurde. Eine Fachkunde, die vor dem 31.12.2023 durch eine geeignete Schulung erworben wurde, bleibt ebenfalls fünf Jahre gültig, auch wenn die Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt (bis spätestens 31.12.2025) eingereicht werden. Dies entspricht den geltenden Bestimmungen der Verordnung und verhindert, dass die Gültigkeit der Fachkunde durch Verzögerungen im Einreichungsprozess verkürzt wird.
Aktualisierung der Fachkunde: Die NiSV schreibt vor, dass die Fachkunde mindestens alle fünf Jahre durch eine Aktualisierungsschulung auf dem neuesten Stand gehalten werden muss. Für das Fachkundemodul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ gilt dies ebenso, auch wenn eine Gleichwertigkeit nach der NiSV vorliegt. Diese Aktualisierung muss spätestens fünf Jahre nach dem Prüfungsdatum nachgewiesen werden, unabhängig vom Datum der Einreichung des ursprünglichen Fachkundenachweises.
Einreichung und Nachweis der Fachkunde: Schulen und Kursteilnehmer sollten beachten, dass es nicht erforderlich ist, einen behördlichen Bestätigungsnachweis für die Einreichung der Fachkunde zu erhalten. Entscheidend ist, dass die Fachkunde jederzeit nachgewiesen werden kann. Falls keine Bestätigung vorliegt, bleibt der erworbene Fachkundenachweis dennoch gültig.
Übergangsregelungen: Die Übergangsregelungen der NiSV ermöglichen es, Fachkundenachweise bis zum 31.12.2025 einzureichen. Auch Schulungen, die von nicht anerkannten Schulen vor dem 31.12.2023 durchgeführt wurden, können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Allerdings sollte in solchen Fällen eine Aktualisierungsschulung so bald wie möglich durchgeführt werden, um den Anforderungen der neuen Fachkunderichtlinien gerecht zu werden.
Verwirrungen durch unterschiedliche Behördenauslegungen: Es wurden Fälle gemeldet, in denen Behörden die Gültigkeitsdauer der Fachkunde unterschiedlich interpretieren, was zu Unsicherheiten bei den Betroffenen führt. Schulen sollten ihre Kursteilnehmer darüber informieren, dass die Gültigkeit der Fachkunde durch die NiSV klar geregelt ist und sich auf das Prüfungsdatum und nicht das Einreichungsdatum bezieht.
Es ist entscheidend, dass alle betroffenen Schulen und Schüler die oben genannten Punkte zur Gültigkeit und Aktualisierung der NiSV-Fachkunde kennen und entsprechend handeln, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und Missverständnissen mit Behörden vorzubeugen.
Wir appellieren an die zuständigen Behörden und Institutionen, die Umsetzung der NiSV klar und transparent zu kommunizieren, um allen Betroffenen Planungssicherheit zu bieten.