Dienstleistungsnorm Kosmetik veröffentlicht

 

Bereits seit 2012 arbeitet eine Gruppe europäischer Beauty- und Kosmetikexperten an der Normung für die Dienstleistungskosmetik. Der Normungsvorschlag mit dem Titel:

Dienstleistungen in Kosmetiksalons — Anforderungen an und Empfehlungen für die Dienstleistungserbringung

war ursprünglich als EN 16708 in die europäische Normung eingereiht. Am Tage der geplanten Veröffentlichung Ende 2015 erhielt das Normungskomitee von 22 europäischen Verbänden der ästhetisch arbeitenden Mediziner gleichlautende Schreiben. Die Verbände forderten, die Veröffentlichung müsse verhindert werden, ansonsten drohe dem europäischen Verbraucher ein Hygiene Desaster. Insbesondere haben die Ästhetiker-Verbände auf die Unterlassung der Laser/ IPL-, Radiofrequenz-, Microneedling-Behandlungen, aber auch chemische Peelings gedrängt, die ihrer Ansicht nach in Medizinerhand gehöre. 

Am 03.07.2019 wurde der erste Teil der Norm, mittlerweile als EN 17226 eingereiht veröffentlicht. Derzeit arbeitet das DIN an der deutschen Übersetzung und wird die Norm in Kürze zum Verkauf anbieten.

Das Normungsprojekt ist mit der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Die sogenannten fortgeschrittenen Behandlungen (apparative Kosmetik) werden in einem 2. Teil ebenfalls genormt und sind als EN 17227 vorläufig eingereiht. Am 09.09.2019 findet in Brüssel die voraussichtlich abschließende Sitzung statt, um auch die fortschrittlichen Behandlungen in die Dienstleistungsnorm einzugliedern. Experten des Verbandes nehmen an der Sitzung teil und werden die deutschen Interessen innerhalb der Normungsgruppe verteidigen.

Für Kosmetikinstitute ergeben sich mit der EN 17226 völlig neue Perspektiven einer europäischen Anerkennung ihrer Dienstleistung. Kunden erhalten bereits an der Eingangstüre die Information ein qualitätsgesichertes Institut zu betreten.

Wenn Sie mehr Informationen über die Qualitätssicherung für Kosmetikinstitute haben möchten wenden Sie sich bitte per Email an info@degeuk.org.