Corona-Pandemie +++ Wichtige Branchen-Information +++

Derzeit erreichen uns viele Anfragen wie sich in der Corona-Krise unsere Mitgliedsunternehmen positionieren und überleben können.

So wie für Privathaushalte die Versorgung mit Nahrungsmitteln überlebensnotwendig ist, so ist die Liquidität für Unternehmen die Nahrung in Krisenzeiten. Die Liquidität ist entscheidend wie lange Unternehmen weiter existieren können.

Mieten, Gehälter, Steuervorauszahlungen und Leasingraten laufen weiter, bei gleichzeitigem Umsatzrückgang. Kunden stornieren ihre Termine in den Instituten, HP-Praxen.  Hersteller bekommen ihre im Voraus bezahlten Waren, Akademien, die im Präsenzunterricht ihren Schwerpunkt haben, müssen unmittelbar reagieren. Von vielen Unternehmern unserer Branche wissen wir, dass nur wenig Rücklagen für außergewöhnliche Ereignisse gebildet worden sind.  

Unsere Ratschläge beziehen sich auf die Situation in Deutschland und basieren im wesentlichen auf dem Memorandum des RA Ralph Schäfer, München, das von unserem Tochterverband NHAeM | Netzwerk Heilpraktiker für ästhetische Medizin in Auftrag gegeben wurde. Wir haben den Text mit eigenen Ratschlägen ergänzt und auf unsere Mitglieder, die Hersteller, Inverkehrbringer , Akademien und Anwender apparativer Kosmetik angepasst.

Unsere Mitglieder aus der Schweiz lesen bitte die Anweisungen und Ratschläge unseres Mitgliedsverbandes SGMK | Schweizerische Gesellschaft für medizinische Kosmetik.

Das Coronavirus hält Deutschland in Atem; in Bayern wurde der Katastrophenfall ausgerufen, die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen zur Unterbrechung der Verbreitung des Virus sowie der Finanzierung und Sicherung der Liquidität von Unternehmen ins Leben gerufen. 

Welche rechtlichen Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen bestehen nun für den Umgang mit den möglichen Folgen durch das Virus für unsere Mitglieder?

1. Muss ich mit der Schließung meiner Praxis, meines Instituts, meiner Bildungseinrichtung rechnen; gibt es Ausgangssperren? 

Die Schließung von Instituten und Praxen ist derzeit kein Thema. Ebenso sind Ausgangssperren noch kein Thema, so dass der eigene sowie- theoretisch- der Zugang der Kunden zum Institut gegeben ist. Allerdings wurde bereits angekündigt, sollten die derzeitigen Maßnahmen nicht zur Reduzierung der Infektionszahlen führen (in 5-14 Tagen sichtbar), können auch Ausgangssperren angeordnet werden. 

Die Aufrechterhaltung der Arbeitsleistung und -tätigkeit,sowie die Erhaltung von Arbeitsplätzen ist erklärtes Ziel der Bundesregierung.   Durch die Corona-Krise sollen keinerlei oder möglichst geringe wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Dazu hat die Bundesregierung im Eilverfahren bereits einige wichtige Weichen gestellt, die wir vorstellen wollen. In dieser dynamischen Situation sollten unsere Mitglieder auch unbedingt den seriösen Quellen der öffentlichen Stellen folgen und/oder in unserer Mitliedergruppe nach Rat fragen.    

2. Kurzarbeitergeld:  

Die Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld für Beschäftigte werden gelockert:  

  • Bereits ab 10% der vom Ausfall betroffenen Beschäftigten möglich 
  • Auch für Leiharbeitnehmer 
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) 
  • Erstattung von 60/ 67% des pauschalierten ausgefallenen Nettoentgeltes betroffener Mitarbeiter durch die BA. 

Wichtig: Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. 

Hinweis: Da die meisten Betriebe unsere Branche weder tarifgebunden noch einen Betriebsrat haben ist die Zustimmung der Mitarbeiter notwendig. Im Mitgliederbereich stellen wir das entsprechende Formular zu Verfügung.

Der Antrag kann dann online bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden:

So beantragen Sie Kurzarbeitergeld. 

Der Arbeitgeberservice der BA ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: 

0800 4 555520 (gebührenfrei)  Weitere Informationen und Links: Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber

3. Finanzierungshilfen: 

Ziel ist die Sicherung der Liquidität von Unternehmen. Es werden bestehende Programme erleichtert und ausgebaut und neue Programme aufgesetzt (Sonderprogramm). 

  • Programme für Unternehmen > 5 Jahre und < 5 Jahre 
  • Sonderprogramm für kleine und mittlere bzw. für große Unternehmen (wird erst eingeführt):
  • Risikoübernahmen 80%, in Einzelfällen bis 90%.  
  • Ausdrücklich sollen (kleinere) Selbständige und Freiberufler mit Jahresumsätzen von zum Beispiel 60.000 Euro berücksichtigt werden. 
  • Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbank bzw. den Finanzierungspartner 

Weitergehende Informationen : 

08005399001 (kostenfreie Servicenummer; Mo- Fr 8-18:00 Uhr) 

4. Steuerliche Erleichterungen: 

Die Finanzämter sind angehalten, aufgrund der Corona-Krise erleichterte Bedingungen zur Gewährleistung der Liquidität zu gewähren: 

  • Stundungen von Steuerschulden 
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis 31.12.2020  
  • Erleichtere und unbürokratische Anpassung von Steuervorauszahlungen (Briefvorlage im Mitgliederbereich)

5. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: 

Um die Beantragung der Insolvenz von Unternehmen zu ver- hindern, die aufgrund der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten und Kredite und/oder Fördergelder (vgl.  3.und 4. oben) zu spät erhalten würden, um die derzeit geltende dreiwöchige Frist zur Beantragung der Insolvenz einzuhalten, wird eine gesetzliche Regelung vorbereitet: 

  • Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020  

6. Mögliche, zusätzliche Hygienemaßnahmen in der Praxis: 

  • Gewährleistung eines Abstandes von 2 Metern zwischen Stühlen im Wartebereich
  • Einzeltermine vereinbaren
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln- nicht nur in  Toiletten, sondern zusätzlich  
  • Verzicht auf Bereitstellung von Wasser/ Getränken/ Gläser für Kunden/ Patienten 
  • Aufforderung an Kunden/ Patienten, gerne eigene Kugelschreiber zur Unterschrift mitzubringen 

7. Mögliche zusätzliche Tipps für Akademien und sonstige Bildungsträger:

  • Nutzen Sie konsequent E-Learning
  • Wer kein E-Learning Werkzeug im Einsatz hat kann über eine Webkonferenz den Präsenzunterricht simulieren. Vorschläge für geeignete Werkzeuge im Mitgliederbereich
  • Praktische Übungen in kurzen Videoclips aufnehmen und im Unterricht zur Verfügung stellen

Stand 17.03.2020, 8:00 Uhr