Heute wurde auf der 1008. Sitzung des Bundesrats eine Fristenverlängerung zum Nachweis der NiSV-Fachkunde beschlossen.
Die Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus sieht jetzt eine Frist zum 31.12.2022 vor.
Das ist nicht zulässig! Die Maßnahmen haben nichts mit
Medizin zu tun!!