Die Verordnung 2024/0021 (COD) des Europäischen Parlaments und des Rates ändert die bestehenden Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746. Kernpunkte sind die schrittweise Einführung der Eudamed-Datenbank, neue Informationspflichten bei Versorgungsunterbrechungen sowie verlängerte Übergangsfristen für bestimmte In-vitro-Diagnostika. Ziel ist es, Engpässe zu vermeiden, die Patientensicherheit zu gewährleisten und die Marktüberwachung zu verbessern. Hersteller müssen sicherstellen, dass Produkte bis 2027 bzw. 2029 den neuen Anforderungen entsprechen.
Neue EU-Verordnung zu Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
Die Verordnung 2024/0021 (COD) bringt wesentliche Änderungen hinsichtlich der Eudamed-Datenbank, Informationspflichten und Übergangsfristen. Hier sind die Hauptpunkte:
Eudamed-Datenbank:
Informationspflichten:
Diese Maßnahmen sollen die kontinuierliche Versorgung und die Patientensicherheit gewährleisten.