Erfreuliche Veränderungen im Kosmetiker-Handwerk

Bereits mit Wirkung zum 01.07.2021 sind alle Kosmetiker*innen in Deutschlands vom ehemals „handwerksähnlichen Gewerbe“ zum „KOSMETIKER-HANDWERK“ aufgestiegen. Der Bundesgesetzgeber hat den gesamten Berufszweig offiziell aus der Liste der „handwerksähnlichen Gewerbe“ (B2) gestrichen, und in die Reihe der der „zulassungsfreien Handwerke“ (B1) der Handwerksordnung (HwO) aufgenommen.

Wichtiger Schritt zum Vollhandwerk

Damit ist ein erster Schritt hin zum sogenannten Vollhandwerk erreicht, also den „zulassungspflichtigen Handwerken“, die – oft aus Gründen der Gefahrengeneigtheit – nur betrieben werden dürfen, wenn eine Meisterprüfung in diesem Gewerk abgelegt wurde.

Das Kosmetiker-Handwerk hatte erst 2015 durch die Einführung einer Meisterprüfungsberufsbild-Verordnung die Möglichkeit erhalten, eine Meisterprüfung in diesem Gewerk abzulegen. Inzwischen gibt es in Deutschland eine höhere 3-stellige Anzahl geprüfter Kosmetikmeister und -meisterinnen, Tendenz zunehmend.

Kosmetiker sind kein Anhang der Friseure

Auch das Friseurhandwerk hat inhaltliche Änderungen im Rahmenlehrplan und der Gesellenprüfung erfahren. Mit Wirkung zum 1.8.2021 wurde der Begriff „pflegende Kosmetik“ für die Friseure gestrichen. Dieser Bereich ist nun vollumfänglich dem Kosmetiker-Handwerk zugeteilt worden.

DEGEUK begrüßt die Aufwertung des Berufsstandes, ebenso wie zahlreiche Kosmetik-Institute, die bereits Mitglied in diesem Verband sind. „Handwerkliche Sorgfalt und Verlässlichkeit stehen der modernen Kosmetik buchstäblich gut zu Gesicht“, sagt auch Präsident Dr. Eckhard Rumpf, „wir werden den Weg der Qualität weiter ganz nachhaltig unterstützen, denn schließlich war dieses Gewerk niemals ein Anhang des Friseur-Handwerks und will es auch in Zukunft nicht sein“.

 

Pressekontakt:

Dr. Eckhard Rumpf

Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität (DEGEUK) e.V., Alt Eschersheim 79, 60433 Frankfurt am Main

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