Eine Änderungsverordnung um die NiSV zur ändern ist auf dem Weg.

Hinter der etwas sperrigen Formulierung:

“Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts – Friständerung zur Milderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus”

steckt für die gesamte Kosmetikbranche ein großes Aufatmen. Das Damoklesschwert, das über die Anwender apparativer Kosmetik seit Dezember 2018 schwebt, nur noch mit Fachkundenachweis arbeiten zu dürfen wurde zwar nicht zurückgezogen, jedoch schwebt das Schwert nicht mehr so nah über die Betroffenen.

Das zuständige Ministerium zeigt Verständnis, dass durch die Pandemie es nicht mehr möglich sein wird rechtzeitig zum vorgesehen Termin, den 31.12.2021 Geräteanwender mit der NiSV-Fachkunde zu qualifizieren.

Nun wurden die deutschen Verbände aufgerufen sich zum vorgeschlagen NiSV-Referentenentwurf zur Abmilderung der Pandemiefolgen zu äußern. Neben der DEGEUK haben noch 7 weitere Verbände die Gelegenheit genutzt Kommentare zum Referentenentwurf zur Abmilderung der NiSV während der Pandemie abzugeben.

Was uns und die Mitglieder der DEGEUK besonders freut ist, dass es diesmal gelang eine weitestgehend einheitliche Meinung gegenüber der Behörde zu vertreten. Dies war in der Vergangenheit nicht so, was die Branche unnötigerweise bei Behördenauftritten schwächte. Unsere ständigen Bemühungen eine gemeinsame Lobby für die Kosmetik aufzubauen trägt nun Früchte.

Wer an den Verbändekommentaren interessiert ist, sollte diesem Link folgen.

Zum Referentenentwurf und den Verbändekommentaren hier klicken…

Derzeit steht offiziell noch der 31.12.2021 zum Nachweis der NiSV- Fachkunde. Die Fachkreise sind sich einig, dass kurz vor Ablauf der Frist der Bundesrat eine Verschiebung der NiSV-Fachkundenachweise beschließen wird.