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Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass ein langjähriges Mitglied der DEGEUK (Deutsche Gesellschaft für apparative Kosmetik und Medizintechnik) vor dem Oberlandesgericht Nürnberg Recht bekommen hat. Das Urteil wurde in erheblichem Maße durch das Fachwissen eines Sachverständigen für apparative Kosmetik untermauert, der ebenfalls ein Mitglied unserer Organisation ist.
Der Fall betraf den Kauf von zwei kosmetischen Geräten, die unrechtmäßig als Haushaltsgeräte auf den Markt gebracht wurden. Laut Medizinproduktegesetz (MPG) hätten diese Geräte als Medizingeräte deklariert und entsprechend zertifiziert werden müssen.
Neben diesem Verstoß gegen das MPG wurden weitere gesetzliche Auflagen durch den Verkäufer nicht eingehalten. Dies führte dazu, dass die Kosmetikerin nun einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Kaufpreises hat.
Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für unser Mitglied, sondern setzt auch einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der apparativen Kosmetik und Medizintechnik. Es unterstreicht die Bedeutung fachkundiger Expertise und den Wert der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in dieser Branche.
Das vollständige Urteil kann in unserer Urteilsdatenbank eingesehen werden. Dieser Fall verdeutlicht die essenzielle Rolle, die spezialisierte Sachverständige in Rechtsentscheidungen spielen können und bekräftigt den Wert der Mitgliedschaft in der DEGEUK.