Erfreuliche Veränderungen im Kosmetiker-Handwerk
Bereits mit Wirkung zum 01.07.2021 sind alle Kosmetiker*innen in Deutschlands vom ehemals „handwerksähnlichen Gewerbe“ zum „KOSMETIKER-HANDWERK“ aufgestiegen. Der Bundesgesetzgeber hat den gesamten Berufszweig offiziell aus der Liste der „handwerksähnlichen Gewerbe“ (B2) gestrichen, und in die Reihe der der „zulassungsfreien Handwerke“ (B1) der Handwerksordnung (HwO) aufgenommen. Wichtiger Schritt zum Vollhandwerk Damit ist ein erster Schritt hin […]
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